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Diesel-Gipfel – 5 Millionen Fahrzeuge müssen in die Werkstatt

  • 3 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

Als die Abgasmanipulationen des VW-Konzerns vor knapp zwei Jahren aufflogen, begann der steile Sinkflug des Dieselmotors. Millionen Dieselfahrzeugbesitzer befürchten nun den Absturz ihres Fahrzeugwerts, denn gefühlt fallen beim Wort Diesel im gleichen Atemzug nur noch die Worte: Fahrverbot, Umrüstung, Abwrackprämie und Entzug der Zulassung. Der Diesel-Gipfel soll diese Sorgen nun etwas bremsen.

Software-Updates sollen es richten

Zunächst einmal soll es Software-Updates für 5,3 Millionen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 geben. Die Kosten dafür wollen die Hersteller tragen. Zu Umrüstungen kommt es dagegen nicht.

Updates wird es jedoch nur für Fahrzeuge von Volkswagen, BMW, Daimler und Opel geben. Unter den rund 5 Millionen Fahrzeugen befinden sich dabei bereits ca. 2,5 Millionen Fahrzeuge von Volkswagen, die infolge der Abgasmanipulationen ohnehin ein Update erhalten müssen. Im Übrigen sollen die Updates freiwillig erfolgen. Ohne Update müssen Fahrzeugbesitzer jedoch mit Einschränkungen rechnen. Zu diesen gehören insbesondere Fahrverbote. Diese macht die freiwillig anstatt verpflichtend geregelte Update-Vereinbarung wahrscheinlicher. Besonders Gerichte können die Maßnahme mit Blick auf das damit verfolgte Ziel einer erheblichen Schadstoffreduzierung für unzureichend halten.

Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 oder niedriger sowie Besitzer von anderen Herstellern erhalten ohnehin kein Software-Update. Ihnen wollen Hersteller allenfalls Preisnachlässe anbieten, wenn sie sich ein Fahrzeug mit einer besseren Schadstoffklasse kaufen. 

Staatliche Kaufanreize, wie es sie 2009 mit der Abwrackprämie gab, wird es nicht geben. Eine staatliche Beteiligung gibt es dafür an einem Fonds, der 500 Millionen Euro umfassen soll. Der Bund und die Hersteller VW, Daimler und BMW wollen sich daran je zur Hälfte beteiligen. Das Geld soll von zu hohen Schadstoffen betroffenen Städten und Ballungsräumen dienen, um damit beispielsweise ihre Verkehrssysteme oder Angebote des öffentlichen Nahverkehrs zu verbessern.

Fahrverbote sind nicht vom Tisch

Fahrverbote können auch nach den Updates weiter drohen. Die Möglichkeit von Verboten rückten vor allem durch das Stuttgarter Verwaltungsgerichtsurteil vergangene Woche ein großes Stück näher. Danach droht ab 2018 ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der baden-württembergischen Landeshauptstadt.

Grundlage dafür ist die Luftqualitätsrichtlinie der EU (2008/50/EG). Die Konzentration von gesundheitsschädlichen Feinstaub mit maximal 10 Mikrometer Durchmesser (PM 10) darf danach im Jahresdurchschnitt 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft nicht überschreiten. Für kleinere PM 2,5-Partikel liegt der Grenzwert derzeit bei 25 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt. Ab 2020 beträgt er nur noch 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die kleinen Partikel sind besonders gesundheitsschädlich. Sie können in die Bronchien und darüber ins Blut gelangen. Eine Hauptquelle der Partikel sind dabei von Dieselmotoren ausgestoßene Stickoxide.

Endgültige Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht erwartet

Die zulässigen Grenzwerte werden außer in Stuttgart auch in vielen weiteren deutschen Städten regelmäßig überschritten. Die zuständigen Landesbehörden müssen daher nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Luftreinhaltepläne aufstellen. Da die Grenzwerte in vielen Städten dennoch zu hoch sind, klagen Umweltverbände. Die Verwaltungsgerichte, die darüber verhandeln, entscheiden noch sehr unterschiedlich. Manche wie das Verwaltungsgericht Stuttgart, aber auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf, sehen nur in Fahrverboten für Dieselfahrzeuge eine Lösung.

Maßnahmen, wie die nun im Rahmen des Diesel-Gipfels beschlossenen Updates, genügten den Stuttgarter Richtern zufolge ausdrücklich nicht. Über das Urteil wird, wie bereits über das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, voraussichtlich das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Revision entscheiden. Bis dahin wird die Verunsicherung von Dieselfahrern leider noch länger anhalten.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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