4.396 Anwälte für Revision

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Asmuth
Kanzlei Asmuth, Ophofstr. 2, 45894 Gelsenkirchen 6373.9268079945 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Asmuth hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Revision
(07.06.2021) Zuverlässige und schnelle Bearbeitung. Wir möchten uns sehr herzlich bedanken für Ihre Mühe.
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Leitmann
Rechtsanwalt Christian Leitmann
Anwaltskanzlei Leitmann, Bahnweg 14, 69168 Wiesloch 6585.8782480599 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Leitmann
(27.04.2023) Bezüglich eines Mietmangels sehr kompetent beraten und sehr menshclich reagiert. Ich bin seinem Ratschlag gefolgt, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6418.7636150418 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision gerne behilflich
(17.05.2023) Mir wurde Rechtsanwalt Dr.Philipp Hammerich empfohlen. Grandioser Fach Rechtsanwalt in Bezug Strafverfahren …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Tomczak
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Tomczak, Frankfurter Str. 5, 57462 Olpe 6448.9488703401 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marcel Tomczak
aus 75 Bewertungen Herr Tomczak hat auch bei meinem Anliegen total überzeugt und das, obwohl die Materie in diesem Fall komplett neu für … (29.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hakan Day
sehr gut
Rechtsanwalt Hakan Day
Rechtsanwalt Hakan Day, Wilhelmstraße 64, 65183 Wiesbaden 6518.3085262122 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Hakan Day ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Revision
aus 128 Bewertungen Auf persönliche Empfehlung hin kam ich zu Herrn Hakan Day. Er wurde mir als unermüdlich engagiert, empathisch, … (03.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Kai T. Boin
Rechtsanwälte BKD Boin Küseling Diehl, Penthouse Business Center, Hertha-Lindner-Straße 10-12, 01067 Dresden 6817.4325358898 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Kai T. Boin vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
Profil-Bild Rechtsanwalt Andrej Janietz
Rechtsanwalt Andrej Janietz
ATM Rechts und Steuerberatung GbR, Juststr. 4, 02763 Zittau 6892.6326355983 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andrej Janietz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 9 Bewertungen Sehr schnelle Reaktion und fachlich kompetente Beratung. (28.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Aehle
Gnjidic, Aehle & Partner Rechtsanwälte, Karl-Schefold-Str. 9, 89073 Ulm 6714.41760187 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Aehle - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(08.08.2019) Sehr gut
Profil-Bild Rechtsanwalt / Mediator Franz-Josef Rochel
sehr gut
Rechtsanwalt / Mediator Franz-Josef Rochel
H D T Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Am Landgericht 2, 49074 Osnabrück 6405.8455074098 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Mediation • Jagdrecht
Rechtsfragen im Bereich Revision beantwortet Herr Rechtsanwalt / Mediator Franz-Josef Rochel
aus 54 Bewertungen Kann ich nur weiter empfehlen ! Danke Herr Rochel (28.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Mulzer
Kanzlei Mulzer, Eichhornstr. 20, 97070 Würzburg 6641.3580612412 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Mulzer
(26.01.2023) Schnelle und freundliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Heeg
Rechtsanwältin Janina Heeg
Kanzlei Lampert, Dr. Graf & Kollegen Rechtsanwälte, Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth 6739.2123648602 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Heeg bietet Rat und Unterstützung im Bereich Revision
(28.11.2022) Frau Heeg hat mich und meine Familie im Erbrecht sehr gut und ausführlich beraten. Jederzeit wieder!
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Förthner
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Förthner
Förthner & Kollegen Anwaltskanzlei, Olbrichtstr. 4/2, 69469 Weinheim 6570.8280652308 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Sascha Förthner
aus 36 Bewertungen Wir sind total begeistert von der stetigen Hilfe und der tollen Beratung von Herrn Förthner. Er hat immer ein offenes … (03.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Kanzlei Jan Kracht, Bernauer Str. 53, 16515 Oranienburg 6701.0472600489 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
aus 6 Bewertungen Sehr zu empfehlen. Ich war in einem Finanzamtliche Beratung bezüglich Grundsteuern und wurde erfolgreich zu meinem … (02.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark-Fabian Schumacher
Kanzlei Mark-Fabian Schumacher, Landhausstr. 30, 69115 Heidelberg 6579.700849444 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Mark-Fabian Schumacher ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Revision
(22.12.2021) RA Schumacher wurde mir in einer Arbeitsrechtssache empfohlen - und dieses Empfehlung kann ich bestens weiter geben: …
Profil-Bild Rechtsanwältin Hannah Funke
Rechtsanwältin Hannah Funke
Rechtsanwältin Hannah Funke, Ruhrallee 9, 44139 Dortmund 6403.3125840266 km
Wenn nichts mehr ist, wie es mal war - wir gehen den Weg gemeinsam.
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Revision beantwortet Frau Rechtsanwältin Hannah Funke
aus 9 Bewertungen Frau Funke hat mich bei meinen Problemen sehr gut beraten und konnte auf meine Fragen schnell und verständlich antworten (29.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Westermann
sehr gut
Rechtsanwalt Tom Westermann
Westermann & Scholl Rechtsanwälte, Schomburgstraße 87, 22767 Hamburg 6464.2538472086 km
Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei juristischen Fragen im Bereich Revision unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tom Westermann
aus 25 Bewertungen Herr Westermann hat zügig auf meine Anfrage reagiert und unkomplizierte Hilfestellung gegeben. Vielen Dank! (22.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lena Elisabeth Telioridis
sehr gut
Rechtsanwältin Lena Elisabeth Telioridis
SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte, Steinhöft (Haus am Fleet) 5-7, 20459 Hamburg 6466.8187453573 km
Wer kämpft kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Revision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Lena Elisabeth Telioridis
aus 24 Bewertungen Bevor ich mich mit der Kanzlei Schlömer & Sperl in Kontakt setzte, hatte ich nur geringe Hoffnung, da ich dachte, … (10.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Tralmer
sehr gut
Aufgrund beruflicher Veränderung können leider keine Neumandate mehr angenommen werden.
Kanzlei Tralmer, Grüngrabenstr. 3, 72458 Albstadt 6660.2002694254 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Roland Tralmer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Revision
aus 26 Bewertungen Top Anwalt mit Herz nur zu Empfehlen (30.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Thielmann
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Thielmann
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6362.2125194733 km
Erbrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Thielmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Revision
aus 28 Bewertungen Nein, nein, keinesfalls erfolglos, wie der Volksmund behauptet. Kompetent und empathisch hat er sich mit meinem … (07.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier
Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier
Kanzlei Sabrina Gies-Meier, Steinstr. 7-9, 64807 Dieburg 6565.6896242351 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Revision
aus 5 Bewertungen Alles perfekt (25.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Trülzsch
gut
Kanzlei Johann Trülzsch, Schloßstr. 120, 12163 Berlin 6720.6575371743 km
Verwaltungsrecht • Arzthaftungsrecht • Öffentliches Recht • Recht rund ums Tier • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johann Trülzsch bietet im Bereich Revision Rechtsberatung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Ein Anwalt der wirklich helfen möchte und Verständnis hat. Danke für alles 😊👌 (27.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Dammer
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Dammer
Rechtsanwälte Boyxen, Berge, Dammer, Am Amtsgericht 2, 41334 Nettetal 6336.5240352147 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Revision bietet Herr Rechtsanwalt Axel Dammer
aus 27 Bewertungen Herr Dammer hat mir sehr geholfen in einer verzwickten Situation an meinem Wohnort! Ohne ihn wäre ich vermutlich … (12.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Laurenz Neumann
Rechtsanwalt Laurenz Neumann
Schardey & Partner, Homberger Straße 31, 47441 Moers 6352.7999916014 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Laurenz Neumann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Revision
(03.01.2023) Super Kompetent und alles verlief reibungslos!
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Rudolph
sehr gut
Rechtsanwalt Richard Rudolph
HR Anwälte - Hetényi | Rudolph (Strafverteidiger & Rechtsanwälte in Bürogemeinsachaft), Palmaille 52, 22767 Hamburg 6464.4499883904 km
„Mit dem Rücken an der Wand“!
Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Richard Rudolph ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Revision
aus 24 Bewertungen Super Anwalt, kompetent und immer erreichbar wenn es um Beratung in straf- und Arbeitsrecht geht. Auch darüberhinaus … (28.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Revision

Fragen und Antworten

  • Revision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Revision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Revision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Revision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Revision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das zur Überprüfung von Urteilen dient. Urteile werden im Rahmen der Revision jedoch nur auf rechtliche Fehler untersucht. Die Revision erfolgt durch eine höhere Instanz. Das übergeordnete Gericht beschränkt sich dabei auf Fragen, ob die Entscheidung einer Vorinstanz rechtlich vertretbar war, Beweise fehlerfrei gewürdigt wurden und bei der angegriffenen Entscheidung nicht gegen Denkgesetze verstoßen wurde. Neue Tatsachen können Beteiligte hingegen nicht mehr vorbringen. Das ist der wesentliche Unterschied der Revision zur Berufung, bei der auch eine neue Beweisaufnahme stattfinden kann. Gemeinsam haben die beiden Rechtsbehelfe vor allem, dass sie einen Rechtsstreit in eine höhere Instanz bringen und die Rechtskraft von Urteilen hemmen.

Grundsätzliche Möglichkeit der Revision

Die Möglichkeit der Revision besteht grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten – also den für Strafverfahren und Zivilverfahren zuständigen Gerichten –, den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und Finanzgerichten.

In allen Verfahren setzt die Zulässigkeit einer Revision ihr rechtzeitiges Einlegen und ihre Begründung voraus. Außerdem muss ein Revisionsführer dazu befugt und durch die angegriffene Entscheidung beschwert sein. In einem Zivilrechtsstreit liegt beispielsweise eine Beschwer für einen Kläger vor, wenn ihm etwa ein geringerer als den in seiner Klage beantragten Schadenersatz zugesprochen wurde. In einem Strafprozess stellt die Verhängung einer Strafe eine Beschwer dar. Des Weiteren kann die Revisionszulassung, vom Bereich des Strafrechts abgesehen, davon abhängen, dass der zugrundeliegende Rechtsstreit einen gewissen Streitwert übersteigt. Ausnahmen hiervon gelten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Nicht möglich ist hingegen eine Revision zum Bundesverfassungsgericht, da es nicht zum Instanzenzug gehört. Die Revision einer Revision – die sogenannte Superrevision – ist daher nicht gegeben. Allenfalls ist eine Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung denkbar, wenn diese Betroffene möglicherweise in mindestens einem Grundrecht verletzt. Ohne eine vorherige Erschöpfung des Rechtswegs, also ohne einen erfolglosen Kampf bis zur letzten Instanz, ist eine solche Verfassungsbeschwerde aber nur bei unzumutbarer Rechtswegerschöpfung oder in Fällen von allgemeiner Bedeutung möglich.

Folgen der Revision

Ist eine Revision zulässig und begründet kann das Revisionsgericht vorherige Entscheidungen ganz oder teilweise aufheben oder abändern. Zudem kann die Revisionsinstanz den Rechtsstreit an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen. Sofern es keiner weiteren Klärungen bedarf, kann ein Revisionsgericht auch eine eigene Entscheidung fällen. In diesen Fällen ist von sogenanntem „Durchentscheiden“ die Rede. Bleibt die Revision hingegen erfolglos, tritt mit ihr die Rechtskraft des angegriffenen Urteils ein, die ansonsten durch ihr Einlegen gehemmt ist.

Revision im Zivilprozess

In einem Zivilprozess ist die Revision einerseits gegen Berufungsurteile statthaft. Ein solches stammt entweder von einem Landgericht oder Oberlandesgericht. Durch die ZPO-Reform ist die frühere Beschränkung, nach der eine Revision nur gegen Berufungsurteile von Oberlandesgerichten möglich war, aufgehoben. Der deshalb entstandene Spruch „Über dem Landgericht wölbt sich nur der blaue Himmel“ gilt somit nicht mehr.

Sprungrevision

Andererseits ist es im Rahmen der sogenannten Sprungrevision möglich gegen ein Urteil, gegen das die Berufung zulässig ist, unter Verzicht auf die Berufungsinstanz direkt Revision einzulegen. Sinn macht eins solche Sprungrevision, wenn ausschließlich Rechtsfragen zu klären sind.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für die Revision in Zivilsachen liegt allein beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH wird deshalb auch als reine Rechtsinstanz bezeichnet. Denn er erörtert nur Rechtsverletzungen und ermittelt keine neuen Tatsachen.

Zulassungsentscheidung

Eine Besonderheit besteht in Zivilsachen hinsichtlich der Zulassung der Revision. Laut Zivilprozessordnung (ZPO) muss ein Berufungsgericht darüber in seinem Urteil entscheiden. Dabei hat eine Zulassung der Revision zu erfolgen, wenn

  • die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder
  • sie zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist oder
  • sie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient.

Lässt ein Gericht die Revision nicht zu, können Betroffene Nichtzulassungsbeschwerde dagegen einlegen. Über diese entscheidet in Zivilsachen der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht.

Revisionsgründe

Bei bestimmten Revisionsgründen wird eine Rechtsverletzung unwiderleglich vermutet. Bei diesen sog. absoluten Revisionsgründen handelt sich um besonders schwere Verfahrensverstöße. Der § 547 ZPO nennt als absolute Revisionsgründe unter anderem die Mitwirkung eines befangenen Richters an einer Entscheidung, obwohl bezüglich seiner Person bereits eine begründete Ablehnung vorlag.

Revision in Verfahren vor den Arbeitsgerichten

Die Revision in Arbeitsgerichtsprozessen ist mit der Revision in Zivilprozessen vergleichbar. Dabei ist die Revision gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht statthaft. Auch in Arbeitsgerichtsverfahren muss die Revision besonders zugelassen sein. Gegebenenfalls ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht möglich.

Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine Sprungrevision vom Arbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht möglich. Die Sprungrevision ist bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zuzulassen, wenn Tarifparteien sich über einen Tarifvertrag, einen Streik oder die Vereinigungsfreiheit streiten. In anderen Fällen der Sprungrevision, denen etwa ein Urteil über die Kündigung oder Abfindung eines Arbeitnehmers zugrunde liegt, müssen eine Zustimmung des Gegners und Zulassung durch das Arbeitsgericht vorliegen.

Revision in Strafsachen

Die Revision in einem Strafprozess ist gegen Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zulässig sowie gegen die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte. Gegen Urteile, die ein Amtsgericht erlassen hat, besteht hingegen nur die Möglichkeit der Sprungrevision, wenn die Berufung zulässig war. Für Gerichtsverfahren im Falle einer Ordnungswidrigkeit gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) entsprechend.

In die Zuständigkeit der Strafkammern fallen dabei alle Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind. Das Schwurgericht verhandelt über spezielle Verbrechen zu denen unter anderem Mord, Totschlag, Raub und räuberischer Diebstahl sowie Körperverletzung jeweils mit Todesfolge gehören. Die Oberlandesgerichte entscheiden in der ersten Instanz beispielsweise über Straftaten gegen Organe der Verfassung, Hochverrat oder nach dem Völkerstrafrecht. Im Jugendstrafrecht ist die Revision hingegen nur eingeschränkt möglich. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen eine zulässige Berufung eingelegt wurde. Denn gegen das Berufungsurteil ist gemäß § 55 Jugendgerichtsgesetz (JGG) keine Revision mehr möglich.

Die Frist für die Einlegung der Revision beträgt hier nur eine Woche nach Verkündung des Urteils in Anwesenheit des Angeklagten – und in bestimmten Fällen der seines Rechtsanwalts –, sonst kommt es auf die Zustellung an ihn an. Das ist ein erheblicher Unterschied im Vergleich zu Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, wo die Revisionsfrist einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils bzw. bei deren Fehlen fünf Monate ab der Urteilsverkündung beträgt.

Zudem ist der BGH in Strafsachen nicht die alleinige Revisionsinstanz. Seine Strafsenate sind nur zuständig, wenn ein Landgericht oder Oberlandesgericht ein Urteil im ersten Rechtszug gefällt hat. Im Übrigen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht gegen nicht berufungsfähige Urteile des Strafrichters, Berufungsurteile der großen und kleinen Strafkammern und Urteile des Landgerichts, wenn die Revision eine Verletzung von Landesrecht betrifft.

Gründe für die Revision in einem Strafprozess

Auch im Rahmen von Strafprozessen existieren absolute Revisionsgründe. Liegt zumindest einer davon vor, ist ein Urteil aufzuheben. So etwa, wenn ein Strafverteidiger bei notwendiger Verteidigung aber auch der Angeklagte oder Vertreter der Staatsanwaltschaft in einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung – nicht aber ein Vertreter der Nebenklage – fehlten. Ist kein absoluter Revisionsgrund gegeben, muss der Revisionsführer nachweisen, dass sich ein Fehler auch auf das Urteil ausgewirkt hat.

Hier sind Sachrüge und Verfahrensrüge gegeben. Die Sachrüge rügt Verletzungen des materiellen Rechts, die Verfahrensrüge wendet sich hingegen gegen Verfahrensfehler. Insofern sich diese bereits im Ermittlungsverfahren ereignet haben, kommt es auf die Auswirkung im späteren Hauptverfahren an. Das betrifft insbesondere verfahrensfehlerhaft erhobene oder verwertete Beweise.

Dabei ermöglicht die sogenannte Verfahrensrüge zwar keine weitere Beweiserhebung, weil die Revision keine neue Tatsacheninstanz eröffnet. Die genaue Darlegung, warum sich einem Richter beispielsweise die unterlassene Vernehmung eines Zeugen hätte aufdrängen müssen, können auch nicht berücksichtigte Tatsachen eine entscheidende Rolle bei der Revision spielen.

Folgen der Revision gegen Strafurteile

Hemmung der Rechtskraft

Das Einlegen der Revision hemmt die Rechtskraft eines Urteils. Eine verhängte Strafe kann solange nicht vollstreckt werden. Im Falle einer Freiheitsstrafe bleibt ein Beschuldigter auf freiem Fuß, sofern er sich nicht in Untersuchungshaft befindet. Die Revision bildet dabei regelmäßig die letzte Möglichkeit, einen Beschuldigten vor der Vollstreckung einer Strafe zu bewahren. Neben diesen Folgen einer abgewiesenen Revision mangels Rechtsverletzung gibt es noch folgende Möglichkeiten.

Aufhebung bzw. Abänderung des Urteils mit oder ohne Zurückverweisung

Das Revisionsgericht kann das Urteil aufheben oder abändern. Insoweit keine neuen Tatsachen zu erörtern sind, kann es durchentscheiden, wenn sich ein Freispruch, eine Einstellung oder eine absolut bemessene Strafe wie etwa lebenslänglich bei Mord ergibt. Diese Möglichkeit besteht zudem, wenn sich eine Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf der vom Gesetz vorgesehenen Mindeststrafe oder ein Absehen von einer Bestrafung ergibt. Andernfalls ist die Sache an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen.

Erhöhung der Strafe durch Revision

Eine Revision darf dabei zu keiner höheren oder anderen Strafe führen, wenn sie allein der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft ausschließlich zu seinen Gunsten einlegt hat. Andernfalls ist diese als „reformatio in peius“ bezeichnete Schlechterstelllung jedoch zulässig und eine höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bzw. andere Art der Bestrafung ist möglich.

Revision im Verwaltungsrechtsstreit

Über die Revision im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Die Revision ist dabei möglich gegen Urteile eines Oberverwaltungsgerichts (OVG), das in einigen Bundesländern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet wird. Solche Urteile ergehen häufig, wenn ein Verwaltungsakt im Streit steht, vorausgesetzt, dass ein erforderlicher Widerspruch zuvor bei der Behörde eingelegt wurde. Beispiele dafür sind etwa die Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung oder Gewerbeerlaubnis bzw. gegen einen den Abriss eines Gebäudes verfügenden Bescheid.

Die Revision ist insbesondere auch gegen Beschlüsse eines OVG bzw. VGH im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens möglich. Streitgegenstand einer solchen Normenkontrolle ist meist eine kommunale Satzung, wie sie beispielsweise ein Bebauungsplan darstellt. Bei einem Flächennutzungsplan kommt es auf seine bebauungsplangleiche Wirkung an. Überprüft werden können zudem unterhalb eines Landesgesetzes stehende Rechtsverordnungen, so z. B. eine Kampfhundeverordnung.

Gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts ist vergleichbar den Verfahren in anderen Rechtswegen Sprungrevision – also eine Revision durch Überspringen der Berufungsinstanz – möglich. Zudem ist über die grundsätzliche Zulassung wie im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess auch gesondert zu entscheiden.

Die Revision ist laut Verwaltungsgerichtsordnung zudem möglich, wenn ein Bundesgesetz die Berufung gegen ein verwaltungsgerichtliches Urteil ausschließt. Das ist etwa der Fall bei Streitigkeiten nach dem Wehrpflichtgesetz, die den Wehrdienst betreffen.

Revision in Verfahren vor den Sozialgerichten

Die Revision in Verfahren, die vor dem Sozialgericht stattfinden, erfolgt durch das Bundessozialgericht. Die Vorinstanz muss sie dabei gesondert zugelassen haben – entweder im Berufungsurteil eines Landessozialgerichts oder im Urteil eines Sozialgerichts im Falle der Sprungrevision.

Wie in anderen Rechtsgebieten auch, kommt es dafür auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache oder ein Abweichen von der obersten Rechtsprechung an. Bei nicht zugelassener Revision ist Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht möglich.

Im Mittelpunkt der sozialgerichtlichen Tätigkeit stehen dabei häufig Streitigkeiten mit einer Arbeitsagentur oder Kommune über den Bezug von Arbeitslosengeld 2 – umgangssprachlich Hartz IV. Häufige Verfahrensinhalte sind zudem Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung um Fragen der Rente, Leistungen der Krankenversicherung oder im Rahmen der Unfallversicherung, ob ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt und welche Ansprüche sich deshalb ergeben.

Revision vor den Finanzgerichten

Steuerrechtliche Auseinandersetzungen enden vergleichsweise oft erst mit einer Entscheidung im Rahmen der Revision. Grund dafür ist neben der Komplexität des Steuerrechts der zweistufige Aufbau des Finanzrechtswegs. Das heißt, nach den Finanzgerichten folgt unmittelbar der Bundesfinanzhof (BFH). Mangels Berufungsinstanz gibt es nur die Rechtsmittel der Revision und der Beschwerde. Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über Fragen der Steuer nach erfolglosem Einspruch gegen einen Steuerbescheid enden daher häufig erst mit der Revision vor dem BFH, die gegen Urteile der Finanzgerichte zulässig ist. Letztere entscheiden darin zuvor über die Zulassung der Revision, die bei ihrer Verweigerung noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht werden kann.

(GUE)

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