Dieselabgasskandal auch bei Opel? Gericht verhängt hohes Bußgeld!

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Der Autobauer Opel hat im Dieselabgasskandal eine hohe Strafe der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main akzeptiert und zahlt fast 65 Millionen Euro, weil mehrere Opel-Dieselmodelle deutlich höhere Schadstoffwerte ausgestoßen haben als beim Kraftfahrt-Bundesamt angegeben.

Nicht nur Volkswagen, Daimler, Audi und verschiedene Hersteller von Reise- und Wohnmobilen stehen im Dieselabgasskandal im Fokus. Auch Opel kann sich nicht freisprechen, keine Rolle bei Abgasmanipulationen zu spielen. Das zeigt ein aktueller Strafbescheid der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen Opel. Der Autobauer hat im Dieselskandal ein Bußgeld von 64,8 Millionen Euro akzeptiert, weil mehrere Opel-Dieselmodelle deutlich höhere Schadstoffwerte ausgestoßen haben als beim Kraftfahrt-Bundesamt angegeben. Das meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Im Oktober 2018 war es im Zuge der Ermittlungen zu einer Razzia gekommen, bei der Geschäftsräume des Unternehmens in Rüsselsheim und Kaiserslautern durchsucht wurden. Wie eine Sprecherin gegenüber dpa bestätigte, schloss die Behörde bereits im Februar das Ermittlungsverfahren gegen Opel „wegen Verletzung von Dokumentationspflichten“ bei der Genehmigung der Dieselmodelle mit einer entsprechenden Geldbuße ab. Angestoßen hatte die Ermittlungen die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

„Mittlerweile ist bekannt, dass Opel-Fahrzeuge von Manipulationssoftware betroffen sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat auch bei Opel Abgasreinigungssysteme entdeckt, die nach dessen Auffassung unzulässig sind. Weltweit sind laut ADAC ca. 96.000 Fahrzeuge von der Manipulation betroffen, und zuletzt kam es zu einem offiziellen Rückruf. Der Grund dafür: Mit einem Software-Update soll eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden“, kommentiert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Der Hintergrund: Der 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hatte am 7. November 2019 die Verpflichtung von Opel bestätigt, dass Dieselfahrzeuge umgehend zurückzurufen sind, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umzurüsten (Az. 5 MB 3/19). Betroffen sind die Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2012 bis 2016. Für betroffene Verbraucher ist das Problem nicht gering zu schätzen. Bei einem verpflichtenden Rückruf, um „unzulässige Abschalteinrichtungen im Emissionskontrollsystem“ zu entfernen, droht eine Betriebsuntersagung bei Nichtdurchführung des Updates, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Opel legt laut Medienberichten zwar Wert auf die Feststellung, dass der Bußgeldbescheid keinen Vorwurf einer vorsätzlichen Tat oder einer Straftat enthalte, insbesondere keines Betruges. „Er enthält auch keine Feststellung einer illegalen Abschalteinrichtung“, sagte ein Unternehmenssprecher. Opel sei weiterhin grundsätzlich der Überzeugung, dass alle Fahrzeuge jederzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprochen haben. Aber laut Dr. Gerrit W. Hartung gilt: „Opel-Halter sollten professionell prüfen lassen, ob illegale Abschalteinrichtungen in den Fahrzeugen vorliegen. Sollten sich diese Verdachtsfälle erhärten, steht erfolgreichen Betrugshaftungsklagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Haftung nach § 826 BGB nichts im Wege!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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