Dieselabgasskandal bei Stellantis bzw. betreffend Fiat-Wohnmobilen setzt sich fort!

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Halter von Reise- und Wohnmobilen haben im Dieselabgasskandal weitere Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das Landgericht Stuttgart hat jetzt einen Beweisbeschluss in einem Dieselverfahren gegen Stellantis/FCA Italy getroffen.

Viele Wohn- und Reisemobile stehen im Verdacht, wesentlich mehr Stickoxide auszustoßen als offiziell angegeben, besonders im Hersteller Fiat. Zwar gibt es bisher keinen verpflichtenden Rückruf von Fiat Wohnmobilen vonseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Jedoch geht auch das KBA davon aus, dass die Multijet-Motoren manipuliert sind.

„Das KBA hat auch durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass viele Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen und hat EU-Recht sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat bereits zahlreiche Klagen bei verschiedenen Landgerichten gegen die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen eingereicht.

Jetzt hat das Landgericht Stuttgart einen Beweisbeschluss in einem Dieselverfahren gegen Stellantis/FCA Italy getroffen (Az.: 18 O 12/21). Damit soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens über bestimmte strittige Behauptungen der Klägerseite das streitgegenständliche Fahrzeug betreffend. Im Kern geht es um die Behauptungen, dass

  • das Thermofenster im Realbetrieb ausgeschaltet werde. Daher liege eine Umschaltlogik zwischen Prüfstand und realen Straßenverkehr vor. Gleiches gelte in Bezug auf den sogenannten Timer sowie die Störgrößen, welche dafür sorgten, dass das System das Verlassen des Prüfstands umgehend erkenne und die Abgasreinigung zur Schonung des Motors einstellt, sodass im Straßenbetrieb keine Abgasreinigung erfolge.
  • ein Timer verbaut sei, der nach 21,8 Minuten die Abgasreinigung einstelle.
  • ein weiterer Timer vorliege, der im Falle des Auftretens von Störgrößen die Abgasrückführungsrate (AGR-Rate) nach 240 Sekunden auf null setze.
  • das AGR-Kennfeld zur Ausschaltung der Abgasreinigung im Straßenbetrieb auch bei Umgebungstemperaturen von 15 bis 39 Grad Celsius führe.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Sein Rat: „Eigentümer sollten die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen und vernünftige finanzielle Kompensationen aufgrund der hohen Kaufpreise zu erhalten. Die finanziellen Schäden der Dieselkäufer sind regelmäßig sehr hoch.“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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