Dieselabgasskandal: Der BGH bejaht Rest-Schadensersatzanspruch noch nach bis zu 10 Jahren!
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Mit bahnbrechenden Urteilen vom 21.02.2022 zu den Aktenzeichen VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21 hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden:
Käufer von Neufahrzeugen, in denen der im Rahmen des Abgasskandals betroffene Motor EA189 verbaut ist, haben auch nach bis zu 10 Jahren noch Ansprüche auf Restschadensersatz.
Damit verlängert sich die Möglichkeit für Käufer von betroffenen Neufahrzeugen auch nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist noch Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die Richter bejahten einen Anspruch nach § 852 S. 1 BGB. Danach haben Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz, sofern der Kauf des betroffenen Fahrzeugs nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt. Gefordert werden kann:
- Rückzahlung des Kaufpreises gemindert um den bisherigen Nutzungsersatz (es wird ein Ersatz für die mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer errechnet)
- Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs
- eine Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten erfolgt jedoch nicht
Vor diesem Hintergrund ist dringend zu empfehlen, prüfen zu lassen, ob sich für Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrages lohnt. Insbesondere bei einer geringen Laufleistung, die unter 250.000 km liegt, rentiert sich diese Vorgehensweise.
Lassen Sie zeitnahe Ihre Ansprüche prüfen, um eine Verjährung zu vermeiden und für Sie den größtmöglichen finanziellen Vorteil zu erwirken!
Als kompetenter Ansprechpartner mit weitreichender Erfahrung in diesem Bereich stehen wir für Sie in Lingen und dem gesamten Bundesgebiet zur Verfügung!
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Kanzlei Lindwehr
Sabrina Lindwehr
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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