Dieselabgasskandal: Rückt jetzt auch die BMW AG mehr in den Fokus?

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Das Oberlandesgericht Celle forciert in einem Beschluss ein Gutachten, das das Vorliegen von Thermofenster und Prüfstandserkennung in einem BMW 530d überprüfen soll.

Die BMW AG hatte den Dieselabgasskandal lange erfolgreich umschifft. Jetzt sieht es aber so aus, als sei auch der dritte deutsche Premiumhersteller tiefer in den Dieselabgasskandal verstrickt. BMW hat Abgasmanipulationen bei seinen Fahrzeugen stets zurückgewiesen, aber zuletzt erhielten viele BMW-Fahrer ein Schreiben der BMW AG, in dem sie zu einer Rückrufaktion unter dem Code 0013450300 aufgefordert werden. Betroffen sind unter anderem die BMW-Baureihen 5 und X3. Hintergrund ist laut Schreiben die Möglichkeit eines Fahrzeugbrands, der durch zündfähige Ablagerungen in der Sauganlage ausgelöst werden könnte. Als Lösung bietet BMW ein Software-Update zur Neuprogrammierung des Steuergeräts an. Laut Kraftfahrt-Bundesamt sind in Deutschland gut eine halbe Million BMW-Fahrzeuge von einem Fahrzeugbrand bedroht.

„In dem Zuge bietet es sich an, entsprechende Fahrzeuge auf das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung überprüfen zu lassen. Denn es gibt erhebliche Verdachtsmomente für viele Motorentypen mit Euro 5- als auch Euro 6-Norm. Damit sind zahlreiche Fahrzeuge aus so gut wie allen Baureihen betroffen. Dazu gehören Modelle wie 320d Limousine, 320d Touring, 325d Touring, 520d Limousine und 520d Touring“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Er verweist auch auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle, das in einem Berufungsverfahren (Az.: 7 U 544/21 zu Az.: 2 O 239/20 Landgericht Verden) ein Gutachten eingefordert hat, das das Vorliegen von Thermofenster und Prüfstandserkennung in einem BMW 530d überprüfen soll. Der Hintergrund: Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte dem Gericht mitgeteilt, dass es weder den streitgegenständlichen noch einen vergleichbaren Motortyp untersucht habe. Aus diesem Grund sei nunmehr das Gutachten einzuholen. Es soll damit Beweis erhoben werden über die Behauptungen, der in dem klägerischen Fahrzeug BMW 530d verbaute Dieselmotor des Typs N57D30O0 weise als Abschalteinrichtungen ein Thermofenster, das dazu führt, dass die Emissionsstrategie nur zwischen 20 und 30 Grad Celsius Außentemperatur zu 100 Prozent funktioniert, und eine Prüfstandserkennung auf, die sich an der Motordrehzahl, Leistung/Beschleunigung, an der Zeitdauer des Prüfzyklus (1180 Sekunden), der Geschwindigkeit, der Abschaltung von Nebenverbrauchern und der Lenkradstellung auf dem Prüfstand orientiert.

Der große Vorteil für geschädigte BMW-Fahrer ist die Haltung des Europäischen Gerichtshofs zum Thermofenster. In seinen Schlussanträgen in einem Dieselverfahren (Az.: C 100/21) verdeutlichte der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos am 2. Juni, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz hätten, wenn in ihren Fahrzeugen ein Thermofenster verbaut sei. Ein Thermofenster stellt aus EuGH-Sicht eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Das Thermofenster kommt bei der Abgasrückführung zum Einsatz, wonach die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen zurückgefahren wird. „Das eröffnet ungeahnte Möglichkeiten. Geschädigte Verbraucher sollten als im BMW-Dieselabgasskandal nicht zögern. Wie bei Betrugshaftungsklagen gegen die Volkswagen AG, die Audi AG und die Daimler AG werden auch BMW-Halter im Dieselabgasskandal entschädigt, wenn illegale Abschalteinrichtungen nachgewiesen sind“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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