VW-Dieselskandal: Zulieferer Continental rückt wieder in den Fokus

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Nach der letzten Aktion im Herbst 2020 haben Ermittler abermals Geschäftsräume des Autozulieferers Continental im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal durchsucht. Gegebenenfalls haften Zulieferbetriebe neben den Fahrzeugherstellern gesamtschuldnerisch gemäß § 830 BGB im Abgasskandal.

Wie die Tageszeitung „FAZ“ am 28. Januar mit Bezug auf das Wirtschaftsmagazin „Wirtschaftswoche“ berichtet, haben Staatsanwaltschaft und Polizei ein weitere Mal die Zentrale des Autozulieferers Continental in Hannover untersucht. Damit sind die Behörden abermals Hinweisen über eine mögliche Verwicklung des Autozulieferers im Skandal rund um die gezielte Manipulation von Dieselmotoren bei der Volkswagen AG nachgegangen. Das ist nun das dritte Mal, dass die Continental AG unter Druck gerät.

Zur Geschichte: Am 22. September 2020 hatte die Staatsanwaltschaft zum zweiten Mal nach Anfang Juli 2020 die Geschäftsräume des Autozulieferers Continental durchsucht, unter anderem auch in Regensburg. Bereits im Juli 2020 durchsuchten Staatsanwaltschaft und Polizei mehrere Standorte von Continental wegen der Rolle des Unternehmens im Diesel-Abgasskandal. Konkret geht es dabei um eine von Volkswagen verwendete Abschaltvorrichtung in einem Dieselmotor, an deren Konstruktion der Automobilzulieferer beteiligt gewesen sein soll.

Schon damals hatte die „WirtschaftsWoche“ ausführlich unter Verweis auf die Staatsanwaltschaft Hannover berichtet, dass sich aus den von Continental Anfang Juli herausgegebenen Unterlagen Hinweise auf weitere relevante Dokumente und Personen im Diesel-Abgasskandalergeben hätten. Bei den Ermittlungen ging es unter anderem um den Verdacht auf Beihilfe zum Betrug und der mittelbaren Falschbeurkundung in den Jahren 2006 bis 2015. Betroffen seien der „WirtschaftsWoche“ zufolge ehemalige und aktive Mitarbeiter unter anderem der alten Siemens-Tochter VDO gewesen, die 2007 von Continental übernommen wurde. Mitarbeiter der Volkswagen AG sollen den CDO-Mitarbeitern den Auftrag erteilt haben, ein Einspritzsystem für einen 1,6-Liter-Dieselmotor zu entwickeln. Dazu habe auch die Software für die Motorsteuerung gehört. Dem neuesten Artikel zufolge liege die Zahl der Verdächtigen mit 41 inzwischen deutlich höher. Bisher hätten sich die Vorwürfe gegen sieben Ingenieure und zwei Projektleiter gerichtet. „Der Kreis wurde erweitert, aber es ist weiterhin dasselbe Verfahren“, hieß es von Continental.

„Daher stellt sich die nachvollziehbare Frage, ob die Entwickler der zur Continental AG gehörenden Autotechnik-Sparte VDO möglicherweise den Auftrag für die Motorsteuerung einer Ausgabe des späteren VW-Skandalmotors EA189 in dem Wissen annahmen, dass der Autohersteller aus Wolfsburg damit betrügerische Absichten verfolgen wollte. Wenn nun auch der Konzern Continental mehr und mehr ins Visier der Behörden wegen der Abgasmanipulationen gerät, zeigt das, dass die Volkswagen AG sich kaum noch aus der Verantwortung herausreden kann. Offensichtlich ist der Auftrag erteilt worden, Software zum Zweck der Manipulation von Abgastestwerten zu liefern. Continental bestreitet das, aber das große Bild fügt sich mehr und mehr zusammen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung betont auch einen weiteren Ansatz für geschädigte Verbraucher, Schadenersatz im Abgasskandal zu erhalten. „Gegebenenfalls haften Zulieferbetriebe neben den Fahrzeugherstellern gesamtschuldnerisch gemäß § 830 BGB. Danach gilt, dass jeder für den Schaden verantwortlich sei, wenn mehrere Parteien durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht hätten. Das Gleiche gelte, wenn sich nicht ermitteln lasse, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht habe. Anstifter und Gehilfen stehen nach dem Gesetz Mittätern gleich.“

Am 22. September 2015 hatte die Volkswagen AG in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass in den millionenfach verbauten Motoren EA189 eine Software zur Prüfstandserkennung verbaut worden ist – also zur Abgasmanipulation. Mittlerweile steht auch der Volkswagen-Nachfolgeantrieb des Typs EA288, der seit 2015 als Euro 6-Diesel in so gut wie allen Baureihen genutzt wird, im Fokus des Diesel-Abgasskandals. Die als vermeintlich saubere Dieselmodelle deklarierten Fahrzeuge verfügen demnach ebenfalls über eine sittenwidrige Zykluserkennung. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.



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