Dieselskandal: BGH-Beschluss zu Thermofenster gut oder schlecht für Betroffene?

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Ist der aktuelle Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum sogenannten »Thermofenster« gut oder schlecht für Betroffene im Dieselskandal? In einer am 26. Januar 2021 veröffentlichen Pressemitteilung teilte der BGH mit, einen ersten Beschluss zu jener umstrittenen Abschalteinrichtung getroffen zu haben. Demnach halten die Richter es nicht für ausgeschlossen, dass auch der Einsatz von »Thermofenstern« sittenwidrig sein und einen Anspruch auf Schadensersatz begründen kann.

BGH-Beschluss zu Daimler-»Thermofenster« aufgrund eines OLG-Urteils

Grund des Beschlusses war die Klage eines Mercedes-Kunden gegen Daimler vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln (Az. VI ZR 433/19). Der Kläger kaufte im Jahr 2012 einen neuen Mercedes-Benz C 220 CDI. Im Motor des Fahrzeugs kommt ein sogenanntes »Thermofenster« zum Einsatz, eine Abschalteinrichtung, die bei niedrigeren Temperaturen die Abgasreinigung reduziert beziehungsweise ganz abschaltet. Der Kläger hielt dies für unzulässig und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises. 

Mercedes-Kläger war vor OLG gescheitert

Allerdings wiesen die Kölner Richter die Klage ab und entschieden, dass dem Kläger kein Schadenersatz zusteht. Ohne konkrete Anhaltspunkte, so das OLG Köln, könne nicht unterstellt werden, dass Daimler in dem Bewusstsein gehandelt habe, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden. 

BGH hebt Daimler-Urteil mit Beschluss zum Thermofenster auf

Dieses Urteil hob der BGH nun auf und verwies die Klage zurück an das OLG Köln. Der Grund: Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör sei verletzt worden. Laut BGH haben die Kölner Richter nicht das Argument des Klägers berücksichtigt, dass Daimler im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht habe. Dies müsse noch geschehen, daher solle Daimler die Gelegenheit bekommen, darauf zu reagieren. 

Was bedeutet der BGH-Beschluss für geschädigte Dieselfahrer?

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Für geschädigte Dieselfahrer ist dieser Beschuss insofern von Bedeutung, dass Gerichte nicht einfach grundsätzlich davon ausgehen können, dass das Vorgehen der Hersteller, eine Abschalteinrichtung zu verbauen, rechtmäßig war. In der Vergangenheit hatten einige Oberlandesgerichte Schadensersatzansprüche wegen Verwendung des Thermofensters pauschal zurückgewiesen. Dies ist nun nicht mehr ohne Weiteres möglich. Außerdem hat der der BGH mit seinem Beschluss die Darlegungslast der Hersteller noch mal hervorgehoben. Konkret heißt das, die Unternehmen werden verstärkt in die Pflicht genommen, zu der Arbeitsweise und der Notwendigkeit der Abschalteinrichtungen Stellung zu nehmen.« 

»Thermofenster«: pauschal kein Grund für Schadensersatzanspruch

Der BGH machte aber auch deutlich, dass Entwicklung und Einsatz eines »Thermofensters« für sich genommen nicht ausreichten, um einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu begründen. Anders als zuvor bei VW sei hier kein arglistiges Vorgehen erkennbar. Ende Mai 2020 hatte der BGH in einem spektakulären Urteil entschieden, dass geschädigten VW-Dieselfahrern grundsätzlich Schadensersatz zusteht, da es sich hier um vorsätzliche sittenwidrige Schädigung handelt. 

Verbraucherschützer: BGH-Beschluss ist positives Zeichen

Dennoch sieht Verbraucheranwalt Helmut Dreschhoff in dem BGH-Beschluss ein positives Zeichen für geschädigte Mercedes-Kunden. »In den letzten Monaten waren einige BGH-Verhandlungstermine zum Thema Thermofenster kurzfristig geplatzt. Dadurch wurde die höchstinstanzliche Entscheidung zu dieser Frage immer wieder hinausgezögert. Wir vermuten, dass der BGH mit diesem Beschluss ohne Verhandlung einem weiteren Aufschub, sprich: weiteren Terminabsagen, entgegentreten und sich positionieren will.« Zurzeit sind für Februar und März 2021 zwei weitere BGH-Verhandlungen zum Thema »Thermofenster« angesetzt. 

Machen Sie Ihren Anspruch geltend!

Lassen Sie sich nicht von Verzögerungstaktiken und dem Aussitzen des Dieselskandals durch die Hersteller verunsichern. Nach wie vor bestehen für Dieselfahrer gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Automobilhersteller wie Mercedes-Benz, VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, BMW und andere geltend zu machen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 geschädigte Dieselkunden erfolgreich vertreten. Auf www.diesel-gate.com können Sie ganz bequem von zu Hause aus und kostenfrei überprüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Möglichkeiten. Sie können uns auch telefonisch unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark! 



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