Dieselskandal BGH stärkt die Rechte der VW Kunden – Argumente von VW überzeugen nicht – VI ZR 252/19

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Der VW-Abgas-Skandal geht nun in die entscheidende Phase. Am 05.05.2020 hat sich nun erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Klage eines PKW Käufers Kunden gegen den Volkswagen Konzern als Hersteller des PKW beschäftigt.
 
Bundesgerichtshof zweifelt an VWs Argumenten im Dieselskandal - (VI ZR 252/19) 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Vormittag im Prozess um Schadenersatzansprüche von Autobesitzern im Dieselskandal Zweifel an der Position von Volkswagen geäußert. Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters führte in seinem einleitenden Vortrag aus, dass zahlreiche Argumente der Volkswagen AG  die dieser im Revisionsverfahren vorgebracht habe nicht zutreffen würden oder aber zumindest infrage gestellt werden müssten. 

Nach EuGH stärkt nunmehr auch der BGH die Rechte der Kunden - Einzelklagen möglicherweise besser als Vergleich 

In einem Gutachten des EuGH wurde festgestellt, dass die in neuen Fahrzeugen eingebaute sogenannte Thermofenster bzw. temperaturabhängige Abgasregulierung, im Wesentlichen als eine unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft werden müsste. Sollte der EuGH dem Gutachten folgen und auch der BGH das Urteil im Sinne der VW-Kunden fällen, würde es richtig teuer für den Volkswagen Konzern. Kunden könnten dann nicht nur eine etwaige Einmalzahlung von 1.500,00 € bis 6.000,00 € verlangen, sondern hätten Anspruch auf Rückzahlung des vollständigen Kaufpreises. 

Bei dem nunmehr am 05.05.2020 vor dem BGH verhandelten Fall, hatte das Oberlandesgericht Koblenz geurteilt, der Kläger sei vorsätzlich und sittenwidrig von Volkswagen getäuscht worden, und hatte ihm 26.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Dieser Rechtsscheinschätzung scheint der BGH nun zu folgen. Der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Herr Stephan Seiters erklärte am 05.05.2020 in seinem einleitenden Vortrag zahlreiche Argumente des Autobauers in dessen Revisionsantrag für nicht zutreffend.  

Nach EuGH stärkt nunmehr auch der BGH die Rechte der Kunden - Einzelklagen möglicherweise besser als Vergleich 

Die ganz überwiegende Anzahl von Kunden die wir vertreten, haben die fraglichen PKW der Marke Volkswagen (VW, Škoda, Seat, Porsche Audi) oder anderer Hersteller wie Mercedes und BMW gerade auch wegen der guten Abgaswerte und Umweltverträglichkeit gekauft und fühlen sich durch die Abgasmanipulation der Volkswagen AG betrogen. In diesem Fall steht betroffenen Kunden Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG zu. Privatpersonen und Gewerbetreibende die einen von dem Abgas-Skandal betroffenen PKW oder LKW gekauft haben, sollten die möglichen Ansprüche anwaltlich überprüfen lassen.

Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage www.rae-bogdanow.de/online-anfrage bzw. den ausgefüllten Fragebogen „Volkswagen – Abgas-Skandal-Autokauf“ www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf zusenden oder uns telefonisch kontaktieren.

Fazit:

Wir gehen daher davon aus, dass betroffene Kunden und Verbraucher erfolgreich Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG  geltend machen können.
 
Sollten Sie zu den betroffenen VW-Kunden gehören, raten wir dringend zur zeitnahen Überprüfung Ihrer Ansprüche, da die Rechte gegenüber der Volkswagen AG  an Verjährungs- und Ausschlussfristen gebunden sind. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage www.rae-bogdanow.de/online-anfrage bzw. den ausgefüllten Fragebogen „Volkswagen – Abgas-Skandal-Autokauf“ www.rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf ausfüllen und uns per Telefax/E-Mail zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, würden wir kostenfrei die Korrespondenz mit dieser übernehmen. Daneben können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen zu dem Abgas-Skandal der Volkswagen AG sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen



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