Dieselskandal: Bringt ein Software-Update meinen Schadensersatzanspruch in Gefahr?

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Warum laden Autobauer zu Software-Updates ein?

Die im Dieselskandal involvierten Autobauer wie etwa Daimler-Mercedes, Stellantis und Volkswagen schreiben Sie als Käufer eines Diesel-Pkw oder Wohnwagens an, um die hierdurch die Flucht nach vorn antreten. Denn die Autokonzerne möchten einer verpflichtenden Maßnahme des Kraftfahrtbundesamts (KBA) zuvorkommen. Führt das KBA nämlich einen amtlichen Rückruf durch, haben die Hersteller Sie hierüber zu unterrichten. Folgen Sie jedoch der Einladung der Autobauer zum Aufspielen eines Software-Updates, brauchen diese Sie nicht mehr über einen Rückruf durch das KBA Ihr Fahrzeug betreffend zu informieren. So kann es passieren, dass Sie nie von der Manipulation an Ihrem Fahrzeug erfahren. Denn die Schreiben Autokonzerne verwenden „blumige“ Ausdrücke, um Sie nicht argwöhnisch hinsichtlich eines bereits bestehenden Mangels zu machen.  

Sie werden sich spätestens beim Weiterkauf ärgern, weil Sie dann feststellen, dass Ihr Fahrzeug deutlich weniger auf dem Gebrauchtwagenmarkt wert ist, als angenommen. Im ungünstigen Fall verbauen Sie sich durch das Software-Update einen möglichen Schadensersatzanspruch vor den Gerichten oder klagen nach dem Update über neue kostenintensive Mängel.  

Beeinflusst ein Software-Update einen Schadensersatzanspruch?

Diese Frage stellen uns unsere Mandanten häufig und kann dank einer Klarstellung des Bundesgerichtshofs (BGH) eindeutig beantwortet werden: Mit Urteil vom 30.07.2020 – Az.: VI ZR 367/19 entschied der BGH, dass ein aufgespieltes Software-Update keinen Schadensersatzanspruch gegen die Autohersteller ausschließe. Auch wenn das Update einen anfänglichen manipulationsbedingten Mangel behebe, so kann das Software-Update nicht die sittenwidrig beeinflusste Kaufentscheidung des Käufers heilen. Da der Kauf unter vorsätzlich vorgetäuschten Tatsachen ablief, kann der Käufer im Grundsatz auch nach einem aufgespielten Software-Update die Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs unter Anrechnung des Nutzungsvorteile verlangen.  

Trotz dieser für alle Dieselkäufer sehr erfreulichen Klarstellung durch den BGH empfehlen wir keiner Einladung dieser Art zu folgen. Suchen Sie lieber zuvor einen spezialisierten Rechtsanwalt auf, damit Sie keine böse Überraschung erleben.   

Wie sollte ich auf ein Schreiben vom Autohersteller reagieren?

Führen Sie das Update nicht leichtfertig durch, gleich welche Vorteile die Autokonzerne dem Software-Update zusprechen. Es geht im Ergebnis um einen hohen Geldbetrag, der Ihnen verloren gehen kann, wenn Sie das Update aufspielen lassen. Die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei empfiehlt Ihnen ausdrücklich: Lassen Sies sich anwaltlich beraten!  

Nach dem Aufspielen des Software-Updates können Ihnen nämlich folgende Nachteile entstehen  

  • Mögliche Stilllegung des Fahrzeugs 

  • Weitergehende kostspielige Fahrzeugschäden  

  • Probleme beim Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen  

Welche Folgen wahrscheinlich sind, hängt von vielen Faktoren ab und erfordert die Prüfung des Falles durch hierauf spezialisierte Rechtsanwälte.  

Sollten Sie Adressat eines solches Schreibens sein oder werden, kommen Sie zunächst zu uns von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Wir prüfen, welches Vorgehen das Beste für Sie ist. Unsere langjährige Expertise auf dem Gebiet des Abgasskandals garantiert Ihnen nach Möglichkeit beste Ergebnisse. Mithilfe unseres Schnell-Check-Formulars können Sie bereits sehen, ob Ihr Fahrzeug von einem anfänglichen Mangel im Zuge des Dieselskandals betroffen ist. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit werktäglich unter 0221 6777 00 55 oder per E-Mail unter kontakt@anwalt-kg.de zur Verfügung.  



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