Dieselskandal: Daimler versucht Verbraucher von Klagen abzubringen

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Daimler widersprach amtlichen Rückrufbescheiden des Kraftbundesamtes

Verbraucher wollen ein sauberes Fahrzeug, Echtheit bezüglich der beworbenen Fahrzeugeigenschaften, insbesondere mit Blick auf dessen Umweltverträglichkeit sowie ein Fahrzeug mit hohem Wiederverkaufswert. Entsprechend enttäuscht sind Kunden von Daimler bis heute über den massenhaften Betrug im Abgasskandal.

Das Kraftfahrtbundesamt ordnete mehrere amtliche Rückrufe für zahlreiche Fahrzeuge von Daimler wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen an. Dies gilt für eine Vielzahl von Fahrzeugen der Modellvarianten der Baujahre 2008 bis 2018. Davon sind Anfang 2021 etwa 550 000 Fahrzeuge betroffen.

Gegen die Rückrufbescheide legte Daimler zunächst Widerspruch ein, um ihre für Verbraucher streitende Indizwirkung vor Gericht zu schmälern. Viele Richter haben bei Schadensersatzprozessen gegen Daimler die Bescheide außer Acht gelassen, weil sie noch nicht bestandskräftig waren. Mittlerweile wurden die Widersprüche in den allermeisten Fällen zurückgewiesen.

Daimler versucht klagewillige Verbraucher einzuschüchtern

Daimler versuchte, auf der eigenen Internetseite geprellte Kunden von einer Klage abzuhalten. Daimler behauptet ohne nähere Darlegung, dass 95 Prozent aller Klagen vermeintlich scheiterten.

Daimler baute seine Verteidigung u.a. auf die Beweispflicht des getäuschten Kunden auf. Dieser habe für einen geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus Delikt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. Den Klägern würden Betriebsinterna in der Regel verborgen bleiben. Daher nimmt die Rechtsprechung in einem solchen Fall zugunsten des Verbrauchers die Daimler AG in die „Pflicht“ (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.3.2019, Az. 13 U 142/18). Danach hat sich Daimler zu entlasten, dass sie nicht vorsätzlich handelten. Kommen Sie dem nicht ausreichend nach, gilt der Vorwurf des Klägers bezüglich des Vorsatzes einer Schädigung als zugestanden.

Ebenfalls spricht für den Vorsatz, dass in vielen Fahrzeugen von Mercedes nicht nur eine, sondern mehrere illegale Abschalteinrichtungen eingebaut worden sind.

Es hagelt Niederlagen für Daimler vor Gericht 

Trotz der Beschwichtigungsversuche von Daimler gegen die eigenen Kunden im Dieselskandal sprechen immer mehr Gerichte den geschädigten Käufern hohe Schadensersatzsummen zu. So etwa

  • LG Stuttgart, Urteil vom 12.3.2021 – Az. 14 O 652/20: Betroffen war ein Mercedes Benz GLK 220 CDI, 4MATIC. Dem Kläger wurden 18.528,70 Euro Schadensersatz zugesprochen.
  • LG Stuttgart, Urteil vom 27.04.2021 – Az.: 48 O 128/20: Für einen im Jahr 2015 gekauften Mercedes S 350 d erhielt der Kläger 69.098,31 Euro Schadensersatz.
  • LG Stuttgart, Urteil vom 18.6.2021 – Az. 14 O 649/20: Hier ging es um einen Mercedes-Benz C 250 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY, was dem Kläger 10.791,52 Euro Schadensersatz nebst Zinsen bescherte.

Die Liste der für Verbraucher gewonnenen Prozesse lässt sich bedeutend fortführen. Aus unserer Sicht, KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist es schleierhaft, wie Daimler zu der Behauptung gelangt, 95 Prozent der Prozesse würden zugunsten von Daimler entschieden. Etliche Urteile sprechen ggf. gegen die behaupteten 95 Prozent. Lassen Sie sich daher auf die Verschleierungsstrategie vom Autokonzern gar nicht ein. Auch mögliche an Kunden direkt adressierte Briefe mit Vergleichsvereinbarungen sollten zunächst anwaltlich geprüft werden. Anderenfalls können Ihnen beträchtliche Entschädigungen verloren gehen.

Wenn auch Sie unverbindlich Ihre Schadensersatzansprüche im Dieselskandal prüfen lassen wollen, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung am Telefon 0221 6777 55 00 oder nutzen Sie bequem unser online Schnell-Check-Formular hierfür.



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