Dieselskandal: Fahrzeug-Rückruf im Jahr 2018? Verjährung droht zum Jahresende!

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Im Dieselskandal stellt sich geschädigten Verbrauchern alljährlich wieder die Frage nach der Verjährung von Ansprüchen. Viele Fahrzeugbesitzer sind verunsichert und wissen nicht, ob ihr Diesel-Pkw von einer drohenden Verjährung betroffen ist. »Abwarten ist für Dieselfahrer die schlechteste Option«, sagt Verbraucheranwalt Helmut Dreschhoff. »Wer sich unsicher ist, ob sein oder ihr Fahrzeug im Dieselskandal von einer möglichen Verjährung betroffen ist, sollte sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Denn zum Jahresende könnten Ansprüche verjähren.« 

Dieselskandal: Verjährung von Ansprüchen droht

Spätestens zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs bzw. drei Jahre, nachdem feststeht, dass im konkreten Fall eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, kann eine Verjährung der Ansprüche gegen den Hersteller eintreten. Ansprüche gegen den Verkäufer verjähren in der Regel nach zwei Jahren seit Übergabe des Fahrzeugs. Diese sind dann nicht mehr vor Gericht durchsetzbar. 

Verjährung: Geschädigte Kunden sollten nicht abwarten

»Dieselfahrer sollten also nicht abwarten, sondern jetzt prüfen lassen, ob sie Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen können«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Nehmen wir als konkretes Beispiel die Feststellung einer illegalen Abschalteinrichtung im Motor. Dies erfolgt meist durch einen Fahrzeug-Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Bei einigen Herstellern, zum Beispiel Audi oder Mercedes-Benz, hat es im Jahr 2018 derartige Rückrufe gegeben. Damit wurde die illegale Abschalteinrichtung sozusagen offiziell bestätigt, der betroffenen Käufer hat von diesem Umstand Kenntnis erlangt. Das bedeutet, dass mit dem Ende des Jahres 2018 die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat und zum 31.12.2021 endet. Danach können Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.« 

Dieselskandal Verjährung: Autofahrer sind verunsichert

Der Verbraucheranwalt weiß, dass viele Dieselfahrer aus Unsicherheit zögern oder nicht handeln wollen, da sie glauben, nichts erreichen zu können. »Diese Annahme ist aber grundlegend falsch«, so Dreschhoff. »Wir sehen, dass immer mehr Gerichte der Argumentation der Klägeranwälte folgen. Der vorherrschende Eindruck, dass für geschädigte Verbraucher nichts mehr zu holen ist, ist bloß plumpen PR-Maßnahmen der Hersteller geschuldet. Mit aufwendigen Kampagnen im Internet wird den Kunden vorgegaukelt, dass Klagen sich nicht lohnen. Dabei bedienen die Hersteller auch gern das alte Klischee der geldgierigen Anwälte, die nur in die eigene Tasche wirtschaften wollen. Das halten wir für absolut zynisch, denn schließlich haben die geschädigten Verbraucher zur Durchsetzung ihrer Rechte niemand anderes an ihrer Seite als uns Verbraucheranwälte.« 

Dieselskandal: Altes Thema, aber immer noch brandaktuell

Der Dieselskandal ist auch nach sechs Jahren noch nicht aufgearbeitet. Unabhängige Gutachten und auch Hersteller-interne Unterlagen belegen, dass zahlreiche Dieselfahrzeuge von Herstellern wie VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Mercedes-Benz oder BMW mehr Schadstoffe ausstoßen als gesetzlich erlaubt. Nach wie vor streiten die Hersteller alle Manipulationsvorwürfe ab und sitzen den Dieselskandal einfach aus. Millionen von geschädigten Dieselfahrern bleiben auf mangelbehafteten Pkws sitzen, ihnen drohen enormer Wertverlust und sogar Fahrverbote in deutschen Städten. 

Drohende Verjährung: Bis zum Jahresende 2021 noch beraten lassen

Deshalb rät Rechtsanwalt Dreschhoff allen Dieselfahrern, sich zum Thema Verjährung unbedingt noch bis zum Jahresende anwaltlich beraten zu lassen. »Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bieten allen Besitzern von Dieselfahrern eine kostenlose Prüfung, ob sie von einer drohenden Verjährung betroffen sind. Darüber hinaus klären wir in einem kostenfreien Erstgespräch, welche Möglichkeiten und Erfolgsaussichten sie im Dieselskandal haben. Schnell, unkompliziert und ohne Kostenrisiko.« 

Handeln Sie jetzt!

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing gehört zu den führenden Online-Kanzleien Deutschlands. Unser Team hat bereits über 15.000 Mandanten erfolgreich im Dieselskandal beraten. Wenn auch Sie prüfen möchten, ob Sie noch Ansprüche im Dieselskandal geltend machen können, können Sie dies kostenfrei unter www.diesel-gate.com tun. Wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): BRR Baumeister Rosing


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