Dieselskandal: Kläger erhält für Audi A6 3.0 TDI 30.000 Euro Entschädigung

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08.07.2021 - Für rund 30.000 Euro muss die Audi AG den Audi A6 3.0 TDI eines Mandanten der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte zurücknehmen. Das hat kürzlich das Landgericht (LG) Osnabrück entschieden (Aktenzeichen: 7 O 1674/20). Der Autobauer habe den Kläger „vorsätzlich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise geschädigt“, so die klare Aussage des LGs in der Urteilsbegründung. Das Automobilunternehmen hat kein Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist also rechtskräftig.

Schadensersatz ist deutlich höher als Erlös bei Privatverkauf 

Damit wird Audi zum wiederholten Male zu einer Zahlung verurteilt, die klar über dem liegt, was für einen solchen PKW im Rahmen eines Privatverkaufs erzielbar wäre. Der Kläger hatte den 3 ½ Jahre alten A6 3.0 TDI im September 2015 mit einem Kilometerstand von knapp 66.000 für 41.500 Euro gekauft. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung lag die Laufleistung des A6 bei rund 120.000 Kilometer. Aufgrund des Gerichtsverfahrens hat der Kläger jetzt für ein fast neun Jahre altes Fahrzeug mit deutlich über 100.000 Kilometer auf dem Tacho 30.000 Euro bekommen. Dieser Betrag liegt deutlich über dem aktuellen Marktwert eines vergleichbaren Fahrzeugs.

Schummeldiesel hatte gleich mehrere Emissionskontrollsysteme an Bord

Grundlage der Entscheidung des Landgerichts war in erster Linie eine Rückrufaktion des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA) mit dem Code 23X6. Darin wird dem betroffenen Audi A6 Diesel der Einsatz gleich mehrerer unterschiedlicher „Strategien“ im Emissionskontrollsystem attestiert, von denen das KBA mindestens eine als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft hat. Mittels dieser sogenannten „Aufwärmstrategie“, die bei dem 3.0 V6 TDI-Motor zum Einsatz kommt, der in dem Fahrzeug unseres Mandanten verbaut ist, wird der Stickoxidausstoß gegenüber dem normalen Fahrbetrieb erheblich verringert, sobald das Auto auf dem Prüfstand getestet wird. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte werden dann auch lediglich auf dem Prüfstand dauerhaft eingehalten. Im Einsatz auf der Straße sind die Abgase dieses „Schummeldiesels“ deutlich dreckiger.

Mehrere Gerichte bescheinigen Audi sittenwidriges Verhalten

Vor diesem Hintergrund schloss sich das Landgericht Osnabrück der Auffassung des 11. Zivilsenates des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg an. Die OLG-Richter hatten in einem ähnlich gelagerten Fall bereits am 16. Oktober 2020 (Aktenzeichen: 11 U 2/20) geurteilt, dass es nicht nur um einen einfachen Gesetzesverstoß gehe, sondern um eine sittenwidrige Handlung, weil Audi die Abschalteinrichtung bewusst auf den Prüfstand zugeschnitten habe und eine Aktivierung im Normalbetrieb nahezu ausgeschlossen sei. Das Gericht schloss damit einen lediglich fahrlässigen Verstoß gegen geltendes Recht aus.

Landgericht: Audi hat getäuscht, um Gewinne zu optimieren

Die Richter am Landgericht Osnabrück waren in ihrer Begründung nicht weniger deutlich: Die Beklagte habe auf der Grundlage einer für den Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste Täuschung des KBA systematisch in tausendfacher Stückzahl in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst dergestalt eng auf die Bedingungen des Prüfstandes bezogen programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nahezu ausschließlich auf dem Prüfstand eingehalten wurden, so das Landgericht.

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Handlungsoptionen für Betroffene

Was wir als Kanzlei kostenfrei für Sie tun können, falls in Ihrem Fahrzeug einer der mutmaßlich betroffenen Dieselmotoren verbaut ist:

- Prüfung, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

- Ersteinschätzung, ob mit Aussicht auf Erfolg    Gewährleistungs- oder  Schadensersatzansprüche geltend gemacht  werden können.

- Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung:    Durchführung einer Deckungsanfrage.

Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

- steht für effiziente, kostentransparente und    risikobewusste Rechtsdurchsetzung.

- betreut mit 10 Anwälten mehr als 5.000 Besitzer  von Dieselfahrzeugen.

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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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