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Dieselskandal: LG Kempten spricht Käufer 10 % des Kaufpreises zu

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Das Landgericht Kempten hat entschieden, dass ein als „Euro 5-Fahrzeug“ beworbener und vom Dieselskandal betroffener Neuwagen mangelhaft ist (Urteil vom 29.03.2017 – 13 O 808/16).

Der sog. „Dieselskandal“ hat folgenden Hintergrund: In Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda) sowie in den Fahrzeugen anderer Hersteller (Mercedes-Benz, BMW, Opel, Ford, Alfa-Romeo, Dacia, Jeep, Range Rover, Jaguar, Volvo etc.) wurden gesetzeswidrig unerlaubte Abschalteinrichtungen verwendet, die erkennen, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand getestet wird. Auch das Aufspielen des Software-Updates ist nach Auffassung des LG Kempten nicht geeignet, den bestehenden Mangel zu beseitigen.

Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Dieselskandal Gegenstand breiter öffentlicher Wahrnehmung ist. Aus diesen Gründen steht nach Ansicht des Landgerichts Kempten einem Käufer das Recht zu, einen Teil des Kaufpreises zurückzufordern. Diesen hat das Gericht vorliegend auf 10 % des Kaufpreises festgesetzt. Auf welche Weise ein Käufer vorgehen soll (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz), lässt sich nicht pauschal beantworten; dies ist eine Frage des Einzelfalls. Abzuwägen ist zudem, ob Ansprüche gegen den Händler oder den Hersteller (VW) geltend gemacht werden.

Sollte auch Ihr Pkw betroffen sein bzw. der Verdacht bestehen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und setzen gegebenenfalls Ihre Rechte durch. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.


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