Dieselskandal Mercedes-Benz: Das Thema „Thermofenster“ ist plötzlich wieder brandaktuell

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Das Thema „Thermofenster“ ist im Mercedes-Benz-Dieselskandal plötzlich wieder brandaktuell. Denn in Rahmen einer Mercedes-Benz-Rechtssache hat sich EuGH-Generalanwalt Rantos Anfang Juni 2022 in seinen Schlussanträgen zur Haftung der Hersteller von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen deutlich verbraucherfreundlich positioniert. Demnach können Schadensersatzansprüche im Dieselskandal auch dann durchgesetzt werden, wenn die Manipulation durch den Fahrzeughersteller fahrlässig erfolgte.

Damit positioniert Rantos sich gegen die bisherigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema „Thermofenster“. Der BGH vertritt die Auffassung, dass die bloße Existenz eines sogenannten „Thermofensters“, einer Abschalteinrichtung im Motor des Fahrzeugs zur Steuerung der Abgasreinigung, für sich genommen nicht sittenwidrig sei. Ein Vorsatz, den Kunden zu täuschen, läge laut BGH bei Mercedes-Benz nicht vor, womit Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz hätten.

Der EuGH-Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen im aktuellen Musterverfahren gegen die Mercedes-Benz Group aber nun die Einschätzung verlauten lassen, dass Dieselkunden sehr wohl einen Schadensersatzanspruch haben können, wenn in ihrem Fahrzeug ein sogenanntes „Thermofenster“ verbaut ist. Seiner Meinung nach müsse ein Vorsatz der Täuschung nicht nachgewiesen werden, da eine unzulässige Abschalteinrichtung bereits dann vorliegen würde, wenn sie nur punktuell auch unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs zur Anwendung kommt. Verbraucheranwälte, die die verbraucherunfreundliche Haltung des BGH im Dieselskandal stets bemängelt haben, sehen sich damit in ihrer Argumentation bestätigt.

"Mercedes-Benz als Hersteller hatte sich im Dieselskandal immer mit dem Argument herausgeredet, bei der Entwicklung beziehungsweise Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems nicht in dem Bewusstsein gehandelt zu haben, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden", sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. "Durch das Gutachten von EuGH-Generalanwalt Rantos werden Verbraucherrechte im Dieselskandal nun deutlich gestärkt. Denn Mercedes-Benz kann sich jetzt nicht mehr einfach so herauswinden und behaupten, man hätte keine Täuschungsabsicht gehabt. Dadurch kommt neuer Schwung in den Dieselskandal, denn es wird für betroffene Dieselkunden wesentlich einfacher, Schadensersatzansprüche geltend zu machen."

Ein endgültiges Urteil in dieser Angelegenheit wird der EuGH in den kommenden Monaten fällen. In den meisten Fällen folgen die Richter jedoch den Schlussanträgen des Generalanwalts. Der BGH müsste in diesem Fall seine Rechtsprechung an das Urteil vom EuGH anpassen – was die Chancen auf Schadensersatz für Kläger in Deutschland erheblich erhöht. Dies gilt nicht nur für Mercedes-Benz-Fahrer, sondern auch für Kunden von VW, Audi, Porsche, Skoda, Seat, BMW, Opel und anderen. Denn das sogenannte „Thermofenster" findet in allen Dieselfahrzeugen Anwendung.

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Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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