Mercedes-Benz R-Klasse: das nächste Auto im Dieselskandal?

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont, dass auch die Mercedes-Benz R-Klasse mit dem Motor OM 642 vom Dieselskandal betroffen ist. Vom freiwilligen Software-Update rät er ab.

Die Mercedes-Benz R-Klasse (interne Bezeichnung: Baureihe 251) ist eine Oberklasse-Großraumlimousine der Daimler AG, die zwischen 2005 und 2017 von Daimler gebaut wurde. Von 2005 bis heute wurden etwa 200.000 Fahrzeuge gebaut. Insgesamt hat Mercedes-Benz die R-Klasse mit acht verschiedenen Dieselmotoren in der Leistungsbandbreite zwischen 190 und 265 PS angeboten. Der darin verbaute Diesel ist der OM 642 mit sechs Zylindern in V-Anordnung, Common-Rail-Direkteinspritzung und Abgasturbolader.

Daher rückt auch die Mercedes-Benz R-Klasse mittlerweile mehr und mehr ins Zentrum des Diesel-Abgasskandals. „Zwar gibt es bislang noch keinen verpflichtenden Rückruf, nur eine freiwillige Servicemaßnahme, die Mercedes bereits 2017 gestartet hat. Aber es sind bereits zahlreiche Mercedes-Modelle mit diesem Motortyp zurückgerufen worden, nämlich europaweit über drei Millionen Fahrzeuge, also nahezu alle Diesel der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6. Darin sind illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden. Insofern sind die Chancen für Eigentümer der Mercedes-Benz R-Klasse sehr gut, im Rahmen einer Schadensersatzklage wegen Betrugshaftung gegen die Daimler AG ihr manipuliertes Dieselfahrzeuge gegen einer hohe finanzielle Kompensation zurückzugeben“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Mercedes-Benz biete zwar aktuell eine weitere Servicemaßnahmen an, um durch ein Software-Update die negativen Auswirkungen der illegalen Abschalteinrichtung zu begrenzen. Der versierte Dieselanwalt sagt aber: „Eigentümer sollten sich nicht auf das Aufspielen von Updates einlassen. Das hat schon bei anderen Herstellern wie Volkswagen nicht funktioniert. Bei VW-Fahrern ist es nach dem Aufspielen der Updates zu neuen Mängeln gekommen, beispielsweise einem erhöhten Spritverbrauch. Daher sollten Besitzer die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote nicht einfach hinnehmen, sondern können eben im Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen.“

Apropos Fahrverbote: Nach und nach führen immer mehr Städte Fahrverbote für alle Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 1 bis 5 ein. Diesem Risiko sollten Betroffene sich nicht aussetzen, sondern lieber die gerichtlich bereits tausendfach bestätigte Möglichkeit der Betrugshaftungsklage nutzen, um ihren manipulierten Diesel zurückzugeben. Immer mehr Gerichte entscheiden in solchen Fällen im Sinne der Verbraucher – selbst wenn das Fahrzeug nicht offiziell zurückgerufen wurde.

Dr. Gerrit W. Hartung ist äußerst erfahren in der Beratung von geschädigten Mercedes-Fahrern. Im Januar hat er beispielsweise ein vielbeachtetes Urteil vor dem Bundesgerichtshof erwirkt, dass Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden können. Er weiß also, wovon er bei Klagen den die Daimler AG spricht. Zudem verweist er auf einen aktuellen Rückruf von etwa 170.000 weiteren Dieselfahrzeugen des Herstellers wegen des Vorwurfs einer illegalen Abgastechnik durch das Kraftfahrt-Bundesamt. „Die Daimler AG und Mercedes-Benz stehen nun auch im Zentrum des Abgasskandals. Das sollten betroffene Verbraucher nicht auf sich beruhen lassen, sondern eine gerichtlich und finanziell tragfähige Lösung anstreben.“



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema