Dieselskandal: Ohne Update droht die Stilllegung

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Bittere Pille für Geschädigte im Dieselskandal: Wer sich weigert, ein Software-Update aufspielen zu lassen, muss damit rechnen, dass die Behörden das Fahrzeug stilllegen. Das Verwaltungsgericht München hat in mehreren Urteilen am 28. November 2018 entschieden, dass der Betrieb dieser Fahrzeuge untersagt werden kann (Az.: M 23 K 18.2902 u. a.). Die 23. Kammer des VG München hat mit dieser Entscheidung die Klage von sechs Fahrzeughaltern abgewiesen.

Alle Kläger sind Halter eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs der Marken VW, Audi und Skoda mit dem Motor EA 189, in dem die Software zur Manipulation der Abgaswerte installiert ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den verpflichtenden Rückruf dieser Fahrzeuge angeordnet, damit in der Werkstatt ein Software-Update aufgespielt werden kann. Wie andere Fahrzeughalter auch haben die Kläger das Software-Update nicht aufspielen lassen. Daraufhin hatten ihnen die zuständigen Behörden in München und Umgebung den Betrieb der Fahrzeuge verboten.

„Es ist nachvollziehbar, wenn Verbraucher sich weigern, das Software-Update aufspielen zu lassen, weil die Folgen des Updates auf den Motor, auf seine Leistung oder den Verbrauch ungewiss sind. Das Verwaltungsgericht München wischte diese Bedenken auch nicht vom Tisch, stellte aber das überwiegende öffentliche Interesse an einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes in den Vordergrund. Daher sei es nicht unverhältnismäßig, das Update installieren zu lassen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Folgeschäden durch das Update könnten die Fahrzeughalter gegenüber dem Autohersteller oder Händler geltend machen, so das VG München.

Das Gericht stellte aber auch klar, dass die Behörden mit Augenmaß vorgehen sollten, da die betroffenen Autofahrer im Dieselskandal nicht die Schuldigen seien. So könne vor der Stilllegung beispielsweise erst ein Zwangsgeld angeordnet werden. Die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen.

„Auch wenn die Entscheidung für betroffene Dieselfahrer in Bayern natürlich bitter ist, hat das Verwaltungsgericht einen wichtigen Aspekt nicht unerwähnt gelassen und betont, dass die Fahrzeughalter nicht die Schuldigen im Dieselskandal sind. Die Schuldigen sind die Autohersteller, die die Abgaswerte manipuliert haben. Zahlreiche Gerichte haben schon entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist. Es bestehen also gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Die Forderungen sollten allerdings bis zum Jahresende geltend gemacht werden, da ansonsten die Verjährung droht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen auf der Kanzleiwebsite.



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