Dieselskandal – Rechtsprechung entwickelt sich geschädigtenfreundlich, Verjährung droht

  • 2 Minuten Lesezeit

Zurzeit haben Eigentümer von Dieselskandal-Autos sehr gute Chancen, einen Ausgleich für die Softwaremanipulation zu erhalten. Sehr viele Landgerichte und auch einige Oberlandesgerichte (z. B. OLG Köln, Az.: 18 U 70/18) in 2. Instanz sprechen den Autobesitzern den bezahlten Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu. Einige Landgerichte sogar ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung für die seit Anschaffung gefahrenen Kilometer.

Es sind Millionen Dieselfahrzeuge der Marken VW, Skoda, Audi, Seat, Mercedes und Porsche mit dem Motortyp EA189 betroffen. Eigentümer der betroffenen Fahrzeuge haben in der Vergangenheit ein Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt mit der Aufforderung bekommen, ein Software-Update aufspielen zu lassen oder es gab eine behördliche Rückrufaktion. 

Egal ob das Software-Update aufgespielt wurde oder nicht – es bestehen sehr gute Chancen, den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuerhalten. Oft lassen sich nach einem Gerichtsverfahren Vergleiche erzielen, in denen ein geringer Schadensersatz von VW gezahlt wird, ohne dass das Fahrzeug zurückgegeben wird.

Die Entscheidungen der Gerichte auch im Umkreis Köln, Bonn, Düsseldorf sind überwiegend geschädigtenfreundlich. Es bestehen aktuell gute Chancen, zu seinem Recht zu kommen und in Zeiten von Dieselfahrverboten sich seines Diesels gegen Rückzahlung des Kaufpreises zu entledigen.

Eine zum Kauf des Fahrzeugs bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung deckt im Regelfall die Anwalts- und Gerichtskosten, sodass kein Kostenrisiko für ein Klageverfahren besteht. Dies prüfen wir gerne vorab kostenlos.

Aber Achtung – die Zeit drängt!

Um kein Risiko einzugehen, sollte spätestens zum Jahresende 2019 die Klage bei Gericht eingereicht sein, um die Ansprüche gegen Verjährung zu sichern, wenn Sie ein Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt im Jahre 2016 erhalten haben, da viele Gericht bisher davon ausgehen, dass Sie spätestens dann Kenntnis von der Manipulation hatten. Hierdurch wird dann die dreijährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt, die nun zum Jahresende abläuft. Da eine Klage auch etwas Vorbereitung bedarf, ist es jetzt Zeit, aktiv zu werden.

Lassen Sie sich daher jetzt von uns beraten, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und wie die Erfolgsaussichten sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Katja Radnai

Beiträge zum Thema