Verjährung Dieselskandal noch nicht eingetreten

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Verjährt oder nicht? Das wird eine spannende Frage, die zwischen dem Volkswagenkonzern und Besitzern von 4-Zylinder-Dieseln auch nach dem 31. Dezember 2018 noch verhandelt werden wird. Rein offiziell ist der Schadensersatzanspruch von rund 3 Millionen Besitzern von VW, AUDI, Skoda und Seat, die vom Dieselskandal getroffen wurden und erhebliche Wertverluste erleiden mussten, erloschen.

Rechtsanwälte wie der Mönchengladbacher Jurist und Herausgeber des Portals www.pkw-rueckgabe.de Dr. Gerrit W. Hartung gehen davon aus, dass der Termin zum Anlauf der dreijährigen Verjährungsfrist gar nicht exakt festgelegt werden kann. "Das Geständnis von Herrn Winterkorn ist der Auftakt des Dieselskandals, aber ob das wirklich der Moment war, in dem VW-Käufer von den Manipulationen hätten wissen müssen, ist reine Auslegungssache und von weiteren Faktoren abhängig!" Laut Dr. Hartung könnte man ebenso gut den Empfang eines 1,5 Jahre später erhaltenen Rückrufschreibens als Anlauftermin für die Verjährung hernehmen. Vielfach wurden Käufer ja auch beruhigt mit Hinweis auf die Rückrufe. Wertverluste und Update-Folgen stellten sich aber trotzdem ein.

Also: Wer den Verjährungstermin verpasst hat, sollte sich nicht allzu große Sorgen machen. Zum einen ist das Tor zur Sammelklage noch bis Ende des Januars weit offen, zum anderen können erfahrene Rechtsanwälte die Verjährung wirksam bestreiten.

Wer Schadensersatzansprüche stellen möchte, sollte das nun zeitnah tun, so die Empfehlung der Kooperationsanwälte der IG Dieselskandal. Private Fahrzeugnutzer sollten sich noch in das Register zur Musterklage eintragen.

Das Verjährungsthema ist für private und gewerbliche Nutzung der Fahrzeuge interessant. Dr. Gerrit W. Hartung steht als Ansprechpartner für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung.


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