Dieselskandal VW EA288: Verbraucherschützer warnen vor „Feldmaßnahme 23CY“

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Verbraucherschützer warnen im Dieselskandal vor der sogenannten »Feldmaßnahme 23CY« für den EA288-Motor, die VW seinen Kunden anbietet. Diese Maßnahme ist nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet und somit für EA288-Besitzer freiwillig. Dahinter verbirgt sich ein Software-Update, das einen Fehler im SCR-System beseitigen soll, welches zuständig für die Reduzierung von Stickoxiden ist. Verbraucherschützer vermuten hier eine Maßnahme zur Verschleierung von zuvor eingebauten illegalen Abschalteinrichtungen und raten dringend von der Umsetzung des Software-Updates ab. 

Feldmaßnahme 23CY betrifft alle Fahrzeuge mit VW-EA288-Motor

VW ließ die Kunden nicht direkt, sondern über die jeweiligen Händler über die freiwillige Servicemaßnahme »23CY« informieren. Sie betrifft alle Fahrzeuge mit EA288-Motor, dem angeblich »sauberen« Nachfolger des Skandalmotors EA189. Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Seit geraumer Zeit besteht der Verdacht, dass VW auch diesen Motortyp mit unzulässigen Abschalteinrichtungen zur Beschönigung von Abgaswerten versehen hat. 

Dieselskandal EA288: VW behauptet, keine illegalen Abschalteinrichtungen zu nutzen

Die Volkswagen AG jedoch behauptet bis heute das Gegenteil. Der Konzern räumte ein, zwar ein sogenanntes »Thermofenster« zu verwenden, aus Gründen des Motorschutzes. Allerdings konnte oder wollte der Konzern bisher nicht die Notwendigkeit dieser Einrichtung im Motor darlegen. Somit steht VW seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2020 unter Druck: Die Luxemburger Richter hatten entschieden, dass Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgaswerten bei Zulassungstests illegal sind. Fahrzeughersteller dürfen keine Software in Motoren verwenden, die systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen bei Zulassungstests verbessert. 

Feldmaßnahme 23CY: Kalkül von VW?

Deshalb vermutet Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing hinter dem Software-Update Kalkül: »Es macht schon stutzig, dass VW gerade zu dieser Zeit mit der Maßnahme um die Ecke kommt. Für uns liegt die Vermutung nahe, dass das Unternehmen das Software-Update am Motorsteuergerät vornehmen will, um zuvor eingebaute illegale Abschalteinrichtungen zu entfernen. Außerdem möchte man offenbar einem verbindlichen EA288-Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorgreifen. Für uns sieht das also nach einem Verschleierungsversuch aus – ein weiteres starkes Indiz dafür, dass auch bei diesem Motor geschummelt wurde und die Verbraucheranwälte mit ihrem Vortrag richtig liegen.« 

Verbraucherschützer raten dringend von Software-Update bei EA288 ab

Dreschhoff rät allen EA288-Besitzern, das Update nicht durchführen zu lassen. »Die Feldmaßnahme 23CY ist keinesfalls verpflichtend, da sie nicht im Rahmen eines offiziellen Rückrufs durch das KBA angeordnet wurde. Durch das Software-Updates kann es zu Schäden am Fahrzeug kommen, die unter Umständen erst Jahre später auftauchen. Bei ähnlichen Maßnahmen in der Vergangenheit berichteten Dieselbesitzer von reduzierter Motorleistung sowie erhöhtem Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch.« 

Dieselskandal: VW versucht, EA288-Kunden vom Klagen abzuhalten

Da die Gerichte zum Thema EA288 zunehmend verbraucherfreundlich entscheiden, sollten EA288-Besitzer auch weiterhin ihre Ansprüche geltend machen, so Dreschhoff. »VW versucht gerade verstärkt, seine Kunden vom Klagen abzuhalten. Man gaukelt ihnen vor, dass sich EA288-Klagen nicht lohnen, und will die Kläger-Anwälte in ein schlechtes Licht rücken. Wir werden aber weiterhin dafür kämpfen, dass geschädigte Dieselfahrer zu ihrem Recht kommen.« 

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