Dieselskandal: VW versucht hartnäckig, wichtige KBA-Akten unter Verschluss zu halten

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Die VW AG versucht zurzeit hartnäckig, möglicherweise im Dieselskandal belastende Akten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) unter Verschluss zu halten. Konkret geht es um den Schriftverkehr der VW AG und dem KBA zwischen dem 18. September 2015 und dem Tag der Anordnung des Rückrufes für Fahrzeuge mit EA189-Motor von Volkswagen, dem 15. Oktober 2015, erhält. Laut Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ist das KBA bereits letztes Jahr dazu verpflichtet worden, diese Akten zur Einsicht freizugeben. Der VW-Konzern jedoch versucht offenbar mit allen Mitteln, dies zu verhindern. 

Dieselskandal um VW seit Herbst 2015 publik

VW war am 22. September 2015 an die Öffentlichkeit getreten und hatte Unstimmigkeiten bei Abgaswerten von Dieselfahrzeugen mit EA189-Motor eingeräumt. So lagen die Emissionswerte bei den Pkw im realen Straßenbetrieb teilweise wesentlich höher als im Prüfmodus für Typgenehmigungen. Dies war der Beginn der sogenannten Dieselgate-Affäre, die in ihrem Verlauf immer weitere Fahrzeuge und Hersteller betraf.  

Akteneinsicht könnte Millionen Geschädigter im VW-Dieselskandal helfen

Seitdem versucht die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Einsicht in die VW-Dieselakte vom KBA zu bekommen, um unter anderem auch die Manipulationsvorwürfe rund um den EA288-Motor aufklären zu können. VW behauptet bis heute, dass bei diesem angeblich »sauberen« Nachfolger des Skandalmotors EA189 keine illegalen Abschalteinrichtungen verbaut seien. VW-interne Dokumente, die an die Öffentlichkeit gelangt waren, sowie auch Gutachten externer Prüfer sprechen jedoch eine deutlich andere Sprache. Millionen betrogener VW-Kunden könnten die KBA-Akten helfen, um Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. 

KBA legte fast komplett geschwärzte Akte vor

Das KBA kam der Aufforderung auf Herausgabe der Akten 2016 zwar nach, legte der DUH jedoch eine fast komplett geschwärzte Fassung vor. Daraufhin klagte die Verbraucher- und Umweltschutzorganisation auf »Entschwärzung« und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben. Das OVG Schleswig verurteilte das KBA 2018 dazu, die Akten freizugeben, woraufhin VW und auch die Flensburger Behörde einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellten. Dieser wurde im Herbst 2020 abgelehnt, da es sich laut Gericht nicht um interne Kommunikation handele. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf zu erfahren, welche Absprachen es zwischen dem KBA und VW rund um den Dieselskandal gegeben habe, so die Richter. Seitdem ist das Urteil gegen das KBA rechtskräftig. 

VW-Dieselskandal-Akten: KBA verzögert Herausgabe

Dennoch verzögerte die Behörde trotz des Urteils weiterhin die vollständige Herausgabe der Akten, sodass die DUH im November 2020 Zwangsvollstreckung beantragte. Der VW-Konzern antwortete mit einer Klage samt Eilantrag, woraufhin das KBA wenige Stunden nach Klageeinreichung erneut die gerichtlich verfügte Offenlegung der Akten stoppte. Als Erklärung dafür äußerte das Amt lapidar, dass der Antrag des Herstellers begründet sein könnte.  

Angedrohtes Bußgeld für KBA

Im März 2021 hat das Verwaltungsgericht Schleswig nun entschieden, dass das KBA der DUH binnen zwei Wochen vollständige Einsicht in die Akten gewähren muss. Geschieht das nicht, droht der Behörde ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Jetzt hat der VW-Konzern wiederum Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht und eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der die Vollziehung des Beschlusses ausgesetzt werden soll. Ein eindeutiger Wille, an der Aufarbeitung des Dieselskandals mitzuwirken, sieht anders aus. 

Verbraucherschützer: Absolute Farce im VW-Dieselskandal

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Wir betrachten dieses Geschehen als absolute Farce. Es ist schon beachtlich, wie viel Aufwand VW betreibt, um die Akteneinsicht zu verhindern. Für uns ist das ein klares Signal, dass sich in den Akten etwas befindet, das im Dieselskandal unter keinen Umständen ans Tageslicht gelangen soll. Dies dürfte vor allem für den EA288-Motor gelten. Dieser war schließlich vor Bekanntwerden des Dieselskandals entwickelt und verbaut worden. Daher liegt es nahe, dass VW sich bei der Entwicklung des EA288 auf dieselbe Abgasstrategie berufen hat wie beim EA189.« 

KBA hat sich im Dieselskandal nicht mit Ruhm bekleckert

Darüber hinaus wertet Dreschhoff die Rolle des KBA als äußerst fragwürdig. »Das KBA als Bundesbehörde hat sich im Dieselskandal bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert«, so der Rechtsanwalt weiter. »Die DUH hatte dem Amt schon Jahre vor Bekanntwerden des Dieselskandals Hinweise zu auffälligen Abgaswerten vorgelegt, jedoch war man diesen nicht nachgegangen. Anstatt umfangreich selbst zu ermitteln, hat sich das KBA stets auf die Angaben der Hersteller selbst verlassen. Seitens des damaligen KBA-Chefs Zinke hieß es 2017 sogar offiziell, seine Behörde hätte keine Hinweise auf mögliche Manipulationen gehabt, müsste auch nicht nach Abschalteinrichtungen suchen und befände hohe Differenzen bei Emissionswerten zwischen Labor und Straße als normal.« 

Warum geht KBA so intransparent im Dieselskandal vor?

»Nach dem Wechsel an der Spitze des KBA Anfang 2020 sollte unter dem neuen Chef Richard Damm alles besser und transparenter werden«, so der Rechtsanwalt weiter. »Jedoch zeigt sich anhand der Posse rund um die VW-Akten, dass das KBA offenbar immer noch nach der Pfeife von VW tanzt. Es erschließt sich nicht, wieso eine Behörde so intransparent mit diesen Akten umgeht und sie nicht der Öffentlichkeit preisgibt.« 

Gerichte folgen immer häufiger Argumentation der Klägerseite

Es bleibt also spannend zu beobachten, wie sich die Angelegenheit weiterentwickelt. Dennoch empfiehlt Dreschhoff weiterhin allen geschädigten Dieselfahrern zur Prüfung, ob sie Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen können. »Gerade in Bezug auf den EA288-Motor sehen wir eine Zunahme an Klagen gegen VW sowie auch vermehrt verbraucherfreundliche Urteile. Die Beharrlichkeit der Klägeranwälte scheint sich auszuzahlen, denn immer mehr Gerichte folgen unserer Argumentation. Wir als Verbraucherkanzlei werden weiterhin dafür kämpfen, dass der wohl größte Verbraucherskandal aller Zeiten gänzlich aufgearbeitet und nicht einfach von der Automobilindustrie ausgesessen wird.« 

Handeln Sie jetzt! 

Nach wie vor bestehen für Dieselfahrer gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Automobilhersteller wie VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Mercedes-Benz, BMW oder andere geltend zu machen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits über 10.000 geschädigte Dieselkunden erfolgreich vertreten. Auf www.diesel-gate.com können Sie ganz bequem von zu Hause aus und kostenfrei überprüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Möglichkeiten. Sie können uns auch telefonisch unter 030 / 22 01 23 80 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark! 



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