Dieselgate: Zeugenaussagen in FBI-Akten belasten die VW-Konzernspitze

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Neue Enthüllungen zu Dieselgate untermauern den Vorwurf der verspäteten Information des Kapitalmarkts seitens der Volkswagen AG. Die BILD AM SONNTAG hat gestern in einem ausführlichen Beitrag aus geheimen FBI-Akten zum Diesel-Skandal berichtet. Der Zeitung liegen nach eigener Aussage hunderte Zeugenbefragungen, FBI-Berichte, interne E-Mails und Präsentationen zu Dieselgate vor. 

Danach behaupten mehrere Kronzeugen die VW-Konzernspitze bereits frühzeitig von dem Abgasbetrug und seinen finanziellen Auswirkungen für den Konzern informiert zu haben. Geschildert wird insbesondere ein Gespräch am 27.07.2015 in Wolfsburg, in welchem der VW-Abgasspezialist Torsten D. Jener dem damaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Winterkorn und dem Markenchef Herbert Diess Details zur Betrugssoftware erläutert habe. Der Zeuge Jener soll hierzu gegenüber dem FBI erläutert haben: „Ich hatte nicht das Gefühl, dass Winterkorn zum ersten Mal davon gehört hatte“. 

Ein anderer Zeuge namens Joern K., der 2011 Leiter der VW-Dieselentwicklung wurde, äußerte sich gegenüber dem FBI dahingehend, dass der spätere Entwicklungschef Neusser bereits 2011 von der Betrugssoftware gewusst habe. Weitere Zeugen haben ausgesagt, dass der Top-Manager 2012 sogar die Verbesserung der Betrugssoftware genehmigt hat. 

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Winterkorn wird von einem weiteren Kronzeugen dahingehend belastet, dass dieser, nachdem er informiert worden sei, was die amerikanische Umweltbehörde CARB wisse und was nicht, niemanden angewiesen habe, die Existenz der Software freizugeben. Und nur Winterkorn hätte diese Entscheidung treffen können. Stattdessen habe der VW-Patriarch genehmigt, das Problem bei anstehenden Gesprächen nur „teilweise“ offenzulegen.

Diese neuen Enthüllungen geben dem Vorwurf der verspäteten Information des Kapitalmarkts über die illegale Abgasmanipulation weitere Nahrung. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass der damalige Vorstandsvorsitzende Winterkorn nachweislich bereits im Mai 2014 von zwei Mitarbeitern schriftlich auf den Verdacht der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung und die drohenden horrenden Strafzahlungen in den USA hingewiesen worden war.

Nach unserer Auffassung war die Volkswagen AG damit jedenfalls ab Ende Mai 2014 dazu verpflichtet den Kapitalmarkt über die illegale Manipulationssoftware und die drohenden Strafzahlungen für den VW-Konzern in den USA zu informieren.

Geschädigte Aktionäre haben noch bis zum 08. September 2017 Zeit ihre möglichen Schadensersatzansprüche kostengünstig zum eingeleiteten Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig anzumelden. Die Anmeldung muss über eine Anwältin oder einen Anwalt erfolgen.

Unsere Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht steht den Betroffenen gerne für die Durchführung der Anmeldung zu Verfügung. Das Anwaltsteam rund um den Partner und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Thomas Meschede vertritt bereits die Interessen von mehreren Hundert VW-Aktionären. Die Kanzlei nimmt Aufträge für Anmeldungen zum Musterverfahren noch bis zum 01. September 2017 entgegen.



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