Dieselskandal: VW wettert gegen Kläger-Anwälte, um Kunden von Klagen abzuhalten

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VW wettert im Dieselskandal öffentlich gegen Kläger-Anwälte, um seine Kunden von eventuellen Klagen gegen das Unternehmen abzuhalten. Laut Hiltrud Werner, im VW-Vorstand zuständig für den Bereich Recht und Integrität, habe sich in Deutschland eine Klageindustrie entwickelt, der es nur um Geld und nicht um die rechtliche Klärung gehe. Verbraucherschützer sehen darin einen plumpen Versuch, weitere Klagen und somit hohe Kosten von dem VW-Konzern abzuwenden.

VW-Vorwurf: Kläger-Anwälten gehe es im Dieselskandal nur um die Gebühren

Laut eines Berichts der „Zeit“ vom 19.02.2021 erklärte VW-Rechtsvorständin Werner: »Wir sehen, dass sich in Deutschland eine Klageindustrie entwickelt hat, der es nicht mehr um die rechtliche Klärung für ihre Mandanten geht, sondern um die eigenen Gebühren.« Dies ließ sie öffentlich verlauten, nachdem ein BGH-Verfahren zum umstrittenen VW-Software-Update abgesagt wurde (Az.: VI ZR 513/20). Der VW-Kunde hatte seine Klage aus unbekannten Gründen zurückgezogen.

Dieselskandal: BGH-Verfahren zu VW-Software-Update kurzfristig abgesagt

In dem abgesagten Verfahren ging es um ein VW-Fahrzeug mit EA189-Dieselmotor, in dem eine illegale Abschalteinrichtung verbaut war. Bei Tests zur Typzulassung konnte diese Software erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. In diesem Fall schaltete die Software in einen Modus, bei dem weniger Stickoxide ausgestoßen wurden als im Fahrbetrieb auf der Straße. VW ließ Hunderttausende Fahrzeuge zurückrufen, um ein Software-Update aufzuspielen, das diese Abschalteinrichtung beseitigen sollte. Der Kläger warf VW daraufhin vor, mit dem Software-Update eine neue unzulässige Abschalteinrichtung im Motor aktiviert zu haben. Bei dieser handelt es sich um das sogenannte »Thermofenster«: Bei niedrigen Außentemperaturen wird die Abgasrückführung heruntergefahren, sodass das Fahrzeug die Abgasgrenzwerte nicht einhält.

Plumper Ablenkungsversuch: VW wettert im Dieselskandal gegen Kläger-Anwälte

VW hält Ansprüche wegen des sogenannten »Thermofensters« in dem Software-Update für ausgeschlossen. Für Besitzer eines Fahrzeugs mit EA189-Motor, bei dem das Software-Update aufgespielt wurde, bleibt die Rechtslage mit der Absage des Verfahrens also weiterhin unklar. Das bedeutet jedoch nicht, dass für die betreffenden geschädigten Kunden keine Chance mehr auf Schadensersatz besteht. Deswegen hält Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei die Äußerungen von VW-Rechtsvorständin Werner für ein plumpes Ablenkungsmanöver. »Frau Werner greift tief in die Klischee-Mottenkiste und schert in der Dieselaffäre alle Anwälte als geldgierige Abzocker über einen Kamm. Für einen Weltkonzern wie VW ist dies ein unwürdiges Verhalten.«

Dieselskandal: Wunsch der geschädigten VW-Kunden auf Schadensersatz

Dass nach wie vor so viele Dieselfahrer vor Gericht ziehen, liegt laut Dreschhoff nicht an der »Klageindustrie«. »Dass es im Dieselskandal immer noch so viele Klagen gibt, liegt ja ganz offensichtlich am Wunsch der geschädigten VW-Kunden, endlich Schadensersatz für ihr mangelhaftes Fahrzeug zu bekommen«, so der Anwalt. »Das sogenannte ›Thermofenster‹ ist in der genutzten Ausprägung schlicht unzulässig. Wir stellen fest, dass es zurzeit vermehrt verbraucherfreundliche Urteile gibt, weil die Richter sich offenbar von unserer Argumentation überzeugen lassen. Durch diese jüngste Entwicklung an den Gerichten sehen wir, dass geschädigte Dieselbesitzer gute Chancen auf Schadensersatz haben. Daher ist die Behauptung, Anwälte würden hier aus finanziellen Gründen falsche Hoffnungen schüren, einfach falsch. Wir kämpfen weiterhin dafür, dass der größte Verbraucherskandal Deutschlands in vollem Umfang aufgearbeitet wird – und zwar aus Gründen der Rechtspflege und nicht der Gebühren.« 

Handeln Sie jetzt!

VW-Dieselkunden sollten sich nicht von den plumpen Abschreckversuchen des Unternehmens verunsichern lassen. Wenn auch Sie ein Dieselfahrzeug von VW, Audi, Porsche, Skoda oder Seat besitzen und nicht wissen, ob Sie Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal geltend machen können, helfen wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing Ihnen gern weiter. Unter www.diesel-gate.com können Sie schnell, kostenfrei und bequem von zu Hause aus überprüfen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen ihre Möglichkeiten und Erfolgschancen. Lieber telefonisch? Sie erreichen uns unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!



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