Dieselskandal: Warum BMW-Dieselfahrer jetzt aktiv werden sollten

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BMW gerät im Dieselskandal weiter unter Druck, deshalb sollten geschädigte BMW-Dieselfahrer jetzt gegen den Hersteller aktiv werden. Dies raten Verbraucherschützer wie der Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. Im April 2021 hatte das OLG Schleswig-Holstein ein wegweisendes Urteil gegen den bayerischen Automobilhersteller gesprochen. »Dadurch bestehen für geschädigte BMW-Dieselkunden gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegenüber BMW geltend zu machen«, so der Rechtsanwalt. 

BMW im Dieselskandal bisher glimpflich davon gekommen

BMW war im Dieselskandal bisher recht glimpflich davongekommen. Außer einer Bußgeldzahlung in Millionenhöhe wegen eines Software-Fehlers im Abgasreinigungssystems und eine Rückrufaktion durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) war dem Automobilhersteller auferlegt worden. Dennoch wurden auch bei BMW-Dieselfahrzeugen auffällig hohe Abgaswerte gemessen. Im März 2020 berichtete die “Süddeutsche Zeitung”, dass ein BMW der 7er-Reihe zu viel Stickoxid ausstößt, obwohl ein vom KBA angeordnetes Software-Update vorgenommen wurde. Der gemessene Abgaswert lag noch immer um ein Siebenfaches höher als der zulässige Prüfstandswert. Drei Jahre zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bereits bei einem BMW Touring 320 Diesel eine ähnlich hohe Überschreitung der Grenzwerte festgestellt. 

BMW im Dieselskandal: Keine gezielten und bewussten Manipulationen 

Trotz alledem behauptet der bayerische Automobilhersteller bis heute, im Dieselskandal »sauber« geblieben zu sein. Konzern-Chef Oliver Zipse bekräftigte Ende Dezember 2020 in einem Interview mit der “Augsburger Allgemeinen” nochmals, dass Abgasschummelei in seinem Unternehmen nicht möglich sei. Für Ziese sei es »nahezu ausgeschlossen«, dass bei BMW »heimlich, gezielt und bewusst Abgaswerte« manipuliert worden seien. Bei den Dieselfahrzeugen würden seit Jahren »modernste Technologien zur Emissionsreduzierung« zum Einsatz kommen. 

OLG-Urteil bringt BMW im Dieselskandal unter Druck

Ein jüngstes Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (Az. 1 U 94/20) könnte den Druck auf BMW nun kräftig erhöhen. Der Besitzer eines BMW X1 mit Diesel-Motor N47 (Euro 5) hatte den Konzern wegen der Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung verklagt. Untersuchungen  hatten bei dem Fahrzeug im realen Fahrbetrieb einen wesentlich höheren Schadstoffausstoß als auf dem Prüfstand gezeigt.  

Die Richter wollen sich nicht mehr auf KBA-Einschätzung verlassen

Die schleswig-holsteinischen Richter verwiesen das Verfahren Anfang April 2021 zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an das Landgericht Lübeck. Denn eine schriftliche Einschätzung des KBA, dass man bei dem betreffenden Motor (N47) nicht von einer Manipulation ausgehe, hatte die Richter offenbar nicht überzeugt. Nach Ansicht des OLG Schleswig-Holstein seien die Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch ohne Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) sehr deutlich. Deshalb soll ein Sachverständiger nun klären, wie es zu den erheblichen Abweichungen der Schadstoffwerte innerhalb und außerhalb des Prüfstandes kommt.  

Urteil für geschädigte BMW-Dieselfahrer von großer Bedeutung

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff: »Dieses Urteil ist für geschädigte BMW-Dieselfahrer von daher von großer Bedeutung, da die OLG-Richter sich offenbar nicht auf die Einschätzung des KBA verlassen wollen. Die Flensburger Behörde hat im Dieselskandal bisher keine gute Figur abgegeben. Mittlerweile ist durch freigegebene KBA-Akten bekannt, dass es im Abgasskandal eine enge Kumpanei zwischen Amt und Herstellern gegeben hat. Außerdem hat sich das KBA blindlings auf die Abgasangaben der Hersteller verlassen, ohne jegliche Prüfung. Somit konnten die Autobauer vor Gericht immer behaupten: Bei uns ist alles sauber, schließlich hat das KBA als zuständige Behörde uns eine Typgenehmigung erteilt. Aus ebendiesem Grund waren viele Dieselkläger in der Vergangenheit auf ihren mangelbehafteten Fahrzeugen sitzengeblieben.« 

Zunahme an verbraucherfreundlichen Urteilen im Dieselskandal

Deshalb rät Dreschhoff allen BMW-Dieselfahrern zu Prüfung, ob sie Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen können. »BMW hat den Dieselskandal zu lange aussitzen können«, so der Rechtsanwalt, »jetzt scheint sich das Blatt aber zugunsten der geschädigten Fahrzeugbesitzer zu wenden. Auch bei anderen Herstellern erkennen wir eine Zunahme an verbraucherfreundlichen Urteilen. Immer mehr Gerichte lassen sich von der Argumentation der Klägeranwälte überzeugen. Deshalb sollten Dieselfahrer jetzt handeln, denn mit jedem weiteren Tag schmelzen ihre Ansprüche dahin. Außerdem fahren sie mit einem mangelbehafteten Fahrzeug durch die Gegend, das viel zu viele Schadstoffe in die Luft pustet.« 

Handeln Sie jetzt!

Fahren Sie ein Dieselfahrzeug von BMW und möchten wissen, ob Ihr Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist? Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing helfen Ihnen gern weiter. Auf www.diesel-gate.com können Sie schnell und kostenfrei prüfen, ob Sie Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen können. In einem kostenfreien Erstgespräch beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten. Gern sind wir auch telefonisch unter 030/22 01 23 80 für Sie da, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Unsere Kanzlei hat im Dieselskandal bereits über 10.000 Mandanten erfolgreich vertreten. Wir machen uns für Sie stark! 



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