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Digitalpakt Schule: Bundesrat stimmt Grundgesetzänderung zu

  • 2 Minuten Lesezeit
Renate Held anwalt.de-Redaktion
  • Die Länder und Kommunen erhalten vom Bund in den nächsten fünf Jahren 5 Milliarden Euro für die Digitalisierung.
  • Die Bundesländer beteiligen sich mit 500 Millionen Euro am Digitalpakt.
  • Dazu beschloss der Bundestag bereits Ende November 2018 eine Grundgesetzänderung, der der Bundesrat nun zustimmte.

Was ist der Digitalpakt?

Da sich die Arbeitswelt im Zeitalter der Digitalisierung weiterentwickelt, sollten bereits die Schulen ihre Schüler auf das Arbeiten in einer digitalen Welt optimal vorbereiten. Um dies zu erreichen, sollen Schulen mit schnellerem Internet und Lehrmitteln wie Laptops, interaktiven Whiteboards etc. ausgestattet werden. Aus diesem Grund wurde der sog. „Digitalpakt Schule“ beschlossen, der finanzielle Hilfen für die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sowie die Ausbildung der Lehrkräfte in diesem Bereich beinhaltet. Dieser Digitalpakt basiert auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Dafür war jedoch erst eine Grundgesetzänderung notwendig.

Um welche Grundgesetzänderung geht es?

Nachdem bisher geltenden sog. „Kooperationsverbot“ gab es eine strikte Trennung zwischen den Aufgaben des Bundes und der Länder. Aus Art. 30 GG folgt, dass die Bundesländer für die Gesetzgebung und Verwaltung der Bereiche zuständig sind, für die der Bund keine Kompetenz hat. Dazu gehört der Bereich Kultur, weshalb die Bundesländer die sogenannte „Kulturhoheit“ besitzen. Sie allein sind damit zuständig für Schule und Bildung.

Damit der Bund zukünftig auch Bildungsmaßnahmen der Länder finanzieren kann, war eine Grundgesetzänderung erforderlich. Der Bundestag hat dazu bereits am 29.11.2018 u. a. für die Änderung des Artikels 104c GG gestimmt:

Bisher war es dem Bund gem. Art. 104c GG gestattet, lediglich Finanzhilfen an finanzschwache Gemeinden im Rahmen der „kommunalen Bildungsinfrastruktur“ zu leisten. Daher wurde der Artikel dahingehend geändert, dass künftig alle Gemeinden Geld vom Bund für „gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen“ in der Bildungsinfrastruktur erhalten können.

Grundgesetzänderungen sind nur mit Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates möglich. Nachdem der Vermittlungsausschuss angerufen wurde, weil einige Bundesländer zuerst gegen diese Grundgesetzänderung waren, stimmte der Bundesrat am 15.03.2019 für diese Grundgesetzänderung und ermöglichte damit die Finanzierung des Digitalpakts Schule.

Jetzt kann der Bund Finanzhilfen für die Anschaffung von Tablets, Lernprogrammen oder interaktiven Tafeln leisten, obwohl dafür bisher ausschließlich die Bundesländer verantwortlich waren.

Was wurde beschlossen?

Innerhalb von fünf Jahren erhalten die Bundesländer vom Bund 5 Milliarden Euro. Die Länder beteiligen sich mit weiteren 500 Millionen Euro daran, sodass insgesamt 5,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Da es in Deutschland ca. 40.000 Schulen gibt, erhält jede Schule 137.000 Euro. Bei zurzeit ca. 11 Millionen Schülerinnen und Schülern bedeutet das, dass auf jeden Schüler umgerechnet 500 Euro entfallen. Die Umsetzung des Digitalpaktes müssen die Bundesländer übernehmen, indem sie Richtlinien zur Verteilung der Finanzhilfen an die Kommunen erlassen. Somit kann es noch dauern, bis die Schulen mit den Maßnahmen zur Digitalisierung beginnen können.

(RHE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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