Doppelte Verantwortung bei doppelter Tätigkeit

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn der Makler für den Käufer und Verkäufer eines Hauses oder einen Wohnung tätig ist, besteht großes Potential für Interessenskonflikte auf Seiten des Maklers. Der Makler muss trotz gegenseitiger Interessen die Interessen aller Parteien wahren, da er in dieser Situation nicht nur den Verkäufer bezüglich eines möglichen Preises berät, sondern auch den Käufer hinsichtlich des zu erwartenden Preises des Verkäufers. Problematisch ist an dieser Situation gerade, dass sie bei Maklern fast immer eintritt. Dieses birgt daraufhin sowohl für Käufer als auch Verkäufer große Probleme, den Aussagen des Maklers Glauben zu schenken. Auch wird dadurch die Frage aufgeworfen, was passiert, wenn eine Partei durch den Makler benachteiligt wird.

Sollte der Makler den Verkäufer eines Hauses zum Grundstückspreis beraten haben, dann darf er nicht gleichzeitig mit dem daraus gewonnenen Wissen, dass sich z. B. dieser auch mit einem geringeren Kaufpreis zufriedengegeben wird, auch den Käufer beraten. Gleiches gilt im umgekehrten Fall, wenn z. B. der Makler dem Verkäufer mitteilt, dass der Käufer auch bereit wäre, das Grundstück zu einem weitaus höheren Preis zu erwerben. Hierdurch nimmt der Makler großen Einfluss auf das Angebot, sodass er den Maklervertrag erheblich verletzt. Neben einem Schadensersatzanspruch der benachteiligten Partei gegen den Makler besteht bei einem derartigen Verhalten, trotz möglicherweise erfolgreicher Vermittlung, kein Anspruch des Maklers mehr auf die festgesetzte Provision und diese muss unter Umständen auch zurückgezahlt werden.

Sollten Sie sich in dieser Situation wiederfinden und Anhaltspunkte sehen, dass der Makler nicht Ihre Interessen im Verhältnis zum Käufer oder Verkäufer gewahrt hat und der anderen Partei Informationen hat zukommen lassen, so sollten Sie sich hinsichtlich Ihrer Ansprüche und deren Durchsetzung beraten lassen. Herr Rechtsanwalt Kaufmann steht Ihnen hierfür mit seiner jahrelangen Expertise im Bau- und Vertragsrecht für die Beratung und Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hermann Kaufmann

Beiträge zum Thema