Downloadfalle Internet

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Möglicherweise ist es auch Ihnen schon einmal passiert, dass Sie im Internet Software, Musik, Bilder oder gar Filme heruntergeladen haben und dann durch den Betreiber der Internetseite zur Zahlung von Gebühren aufgefordert wurden, weil Sie angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben. Zur Begründung wird dann angegeben, Sie hätten sich auf der Internetseite registriert, um z.B. Freeware kostenpflichtig herunterzuladen.

Was Sie möglicherweise dabei nicht beachtet haben, ist der Umstand, dass dieses vermeintlich kostenlose Angebot durch Angabe Ihrer persönlichen Daten in einem, unter Umständen mehrjährigen, Abonnement-Vertrag enden kann. Selbstverständlich hätten Sie dieses Angebot nicht wahrgenommen, wenn Sie gewusst hätten, dass der Download mit Kosten verbunden ist. Die Frage ist in diesen Fällen, wie Sie sich gegen Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen können:

  • Versuchen Sie herauszufinden, ob dem Online-Angebot Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde lagen und welchen Inhalt diese hatten. Versuchen Sie die AGB gegebenenfalls auszudrucken oder zu kopieren.
  • Vermeiden Sie die Angabe Ihrer persönlichen Daten, insbesondere jedoch Ihrer Bankverbindung. Beachten Sie, ob eine sichere Verbindung aufgebaut wurde. Dies erkennen Sie durch die Kennzeichnungen: „https". Selbst wenn Sie Ihre richtigen Daten nicht angeben sollten, denken Sie daran, dass Ihre IP-Adresse in jedem Fall registriert werden kann.
  • Achten Sie auf den Eingang irgendwelcher Rechungsschreiben. Anbieter, die es mit dem Gesetz nicht so genau nehmen, verzichten in der Regel auf Rechnungsschreiben und schalten gleich ein Inkasso-Büro ein.
  • Selbst wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von einem Inkasso-Büro oder einem Rechtsanwalt erhalten, lassen Sie sich nicht verunsichern und zahlen Sie nicht bedenkenlos. Sie müssen aber unbedingt reagieren, falls ein sogenannter gerichtlicher Mahnbescheid eingehen sollte. Legen Sie gegen diesen Mahnbescheid auf jeden Fall Widerspruch ein. Denken Sie daran, dass solche Firmen versuchen, Druck aufzubauen. Ihnen ist nicht daran gelegen, ihre Interessen vor Gericht tatsächlich durchzusetzen. Andernfalls müssten Sie damit rechnen mit ihrer Klage abgewiesen zu werden.
  • Sollte das Vertragsverhältnis durch einen Jugendlichen unter 18 Jahren unbewusst eingegangen worden sein, bedarf es zumindest bei Abonnement-Verträgen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Andernfalls ist das Vertragsverhältnis nicht wirksam.

Natürlich gibt es auch seriöse Angebote. Wenn Ihnen aber verschleiert wurde, dass Kosten durch einen Download entstehen, sollten Sie auch keine Forderung begleichen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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