DR Deutsche Rücklagen GmbH - WEG - Geld von Wohnungseigentümern in riskante Anleihen angelegt
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Wohnungseigentümergesellschaften in ganz Deutschland stehen vor finanziellen Verlusten, da einige Hausverwaltungen Rücklagen in riskante Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert haben.
Diese Rücklagen, die als Erhaltungsrücklagen für Instandhaltungen und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum dienen sollten, wurden allerdings riskant angelegt.
Die Fachanwaltskanzlei KSR aus Nürnberg, spezialisiert auf Immobilienrecht und Kapitalmarktrecht, weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise erhebliche finanzielle Gefahren für die Eigentümer birgt.
Im Dezember 2024 konnte die DR Deutsche Rücklagen GmbH die fälligen Zinszahlungen nicht leisten, was auf ernstzunehmende finanzielle Schwierigkeiten hindeutet. Wie tagesschau.de berichtet, hat das Unternehmen zu einer Gläubigerversammlung am 13. Februar 2025 in Frankfurt eingeladen, um mögliche Änderungen an den Anleihebedingungen wie Laufzeiten und Zinssätze zu diskutieren. Ob die Gesellschaft fähig sein wird, die Rückzahlungen zu leisten, bleibt ungewiss.
Nach dem WEG-Gesetz ist vorgeschrieben, dass Erhaltungsrücklagen mündelsicher und jederzeit verfügbar angelegt werden müssen. Andernfalls, da dies offensichtlich nicht erfolgte, können Schadenersatzansprüche gegen die Hausverwaltungen entstanden sein.
Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.
Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht seit über 20 Jahren insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken, Sparkassen, Versicherungen sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.
Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.
KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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90449 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: info@ksr-law.de

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