Dread-Disease-Versicherung zahlt nicht - was tun?

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Angesichts der alarmierend hohen Quoten von Herzinfarkten, Schlaganfällen, Verkehrsunfällen und Krebserkrankungen in Deutschland ist die allgemeine Angst vor derlei Schicksalsschlägen groß.

Abgesehen von der Sorge um die eigene körperliche Unversehrtheit spielt hierbei vor allem der wirtschaftliche Faktor eine entscheidende Rolle. Aufwändige Behandlungen kosten viel Geld. Und was ist, wenn ich danach nicht mehr arbeiten kann? Was passiert mit Frau und Kindern?

Während in Deutschland zu diesem Zweck die Unfall- und Pflegeversicherung, sowie Berufsunfähigkeitsrente bereits seit langer Zeit existieren, hat sich im englischsprachigen Raum die Dread-Disease-Versicherung etabliert, die kurioserweise nun auch in Deutschland angeboten wird.


Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Was die Dread-Disease-Versicherung ist
  • Was sie kostet
  • Wann sie zahlt
  • Was an ihr problematisch ist
  • Was man tun kann, wenn sie nicht zahlt


Was ist die Dread-Disease-Versicherung?

Die Dread-Disease-Versicherung (zu deutsch: „Versicherung gegen furchtbare Erkrankungen“) ist eine private Personenversicherung gegen schwere Krankheiten wie Krebs, Parkinson oder MS, aber auch gefährliche unvorhergesehene Ereignisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Koma, oder schwere Verletzungen durch Unfälle. Das Angebot variiert je nach Versicherer und muss vertraglich genau festgelegt werden. Im Leistungsfall erfolgt eine einmalige Auszahlung des vertraglich vereinbarten Betrages. Es gibt keine Rentenauszahlung.


Was kostet eine Dread-Disease-Versicherung?

Die Kosten richten sich nach den Vertragsvereinbarungen, insbesondere nach Laufzeit und Versicherungssumme, aber auch nach Umfang des Leistungsfalles (also nach der Menge der Situationen, in denen die Versicherung vertragsgemäß zahlen muss), sowie nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.

Die Versicherungsbeiträge sind nicht steuerlich absetzbar, und mit 50% zu versteuern.


Wann zahlt die Dread-Disease-Versicherung?

Die Dread-Disease-Versicherung wird oftmals fälschlich mit einer Berufs-Unfähigkeits-Versicherung in einen Topf geworfen. Das Kriterium der Berufsunfähigkeit spielt für sie  jedoch keine Rolle. Im Gegenteil: Diejenigen Erkrankungen, die statistisch zu den meisten Fällen von Berufsunfähigkeit führen, nämlich psychische und Skelettschäden, werden durch die Dread-Disease-Versicherung nicht abgedeckt.

Die Dread-Disease-Versicherung versichert nur (abhängig von Anbieter und Vertrag) gegen die oben genannten Krankheiten, und zahlt genau dann, und nur dann, wenn der vertraglich festgeschriebene Krankheitsfall eintritt, unabhängig davon, ob dies eine Berufsunfähigkeit mit sich bringt oder nicht.


Was ist an der Dread-Disease-Versicherung problematisch?

  1. Die Dread-Disease-Versicherung greift nur, wenn im medizinischen Schadensfall die ärztlich gestellte Diagnose exakt der Vertragsvereinbarung entspricht. Um sicher zu gehen, muss man sich also gegen möglichst viele Szenarien versichern, was enorm ins Geld geht.
  2. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt nur ab einem gewissen Schweregrad der Erkrankung. Bei einem leichten Schlaganfall oder solange eine Krebserkrankung im Anfangsstadium begriffen ist, sehen Sie also keinen Pfennig.
  3. Der Vertrag der Dread-Disease-Versicherung erlischt im Leistungsfall mit der einmaligen Zahlung. Wenn später ein zweiter Versicherungsfall eintritt, zahlt sie nichts, wenn Sie sich nicht neu versichern.
  4. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt nur nach einer sogenannten Karenzzeit: Zwischen Diagnose und Auszahlung können mehrere Monate vergehen. Unter Umständen erleben Sie die Auszahlung also gar nicht.


Was kann man tun, wenn die Dread-Disease-Versicherung nicht zahlt?

Bei Abschlüssen von teuren Versicherungen ist grundsätzlich größte Vorsicht und Aufmerksamkeit im Bezug auf die Vertragsvereinbarungen geboten. Versicherungsverträge sind so formuliert, dass der Leistungsfall möglichst präzise umrissen ist, sodass bei der geringsten Abweichung davon die Versicherung nicht zahlen muss.

Besonders bitter ist dies natürlich, wenn es um die eigene Gesundheit geht.

Daher empfiehlt sich, sowohl bei Unklarheiten vor Abschluss eines Versicherungsvertrages, als auch im Schadensfall, wenn sich die Versicherung sträubt zu zahlen, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzu zu ziehen, der den Umgang mit Vertragsformulierungen gewöhnt ist, und mit störrischen Versicherungen umzugehen weiß.

Dr. De Leve & Kersten sind auf Versicherungsrecht spezialisiert und vertreten Sie bundesweit.

Wenn Sie eine Dread-Disease-Versicherung abschließen wollen, oder bereits abgeschlossen haben, und Probleme mit einem Leistungsfall haben, melden Sie sich einfach per Telefon, Mail oder Kontaktformular bei uns!


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