Dresdner Bank (Commerzbank) verwendete über viele Jahre fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

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Die Dresdner Bank, die mittlerweile seit 2009 zur Commerzbank gehört, verwendete über viele Jahre hinweg, insbesondere im Jahr 2005, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Vertragsunterlagen. Nach der bis 21. März 2016 geltenden gesetzlichen Regelung begann in solchen Fällen keine Widerrufsfrist zu laufen. Es bestand dann ein sog. „ewiges“ Widerrufsrecht. Denn Voraussetzung für den Beginn einer Widerrufsfrist war nach alter Rechtslage gerade die fehlerfreie Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht.

Extremes Einsparpotential für Kunden der Dresdner Bank (Commerzbank) durch Widerrufsjoker

Aufgrund dieser Regelung war für Verbraucher in solchen Fällen auch noch nach vielen Jahren der Widerruf eines Darlehensvertrags möglich. Wegen der Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank muss dieser mittlerweile allerdings gegenüber der Commerzbank erfolgen. Weil im Fall eines Widerrufs keine sog. Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und die Zinssätze für Darlehen in den vergangenen Jahren drastisch gesunken sind, bot sich für Kunden der Dresdner Bank mit dem „ewigen“ Widerrufsrecht eine sehr lukrative Chance auf extreme Einsparungen. Durch eine effektive Umschuldung können Kosten in vier- bis fünfstelliger Höhe vermieden werden.

Dresdner Bank (Commerzbank) ab Juni nach Übergangsphase durch neue Gesetzeslage vor Widerruf geschützt

Ab dem 20. Juni 2016 ist die Dresdner Bank (Commerzbank) allerdings vor der Ausübung eines „ewigen“ Widerrufsrechts durch ihre Kunden geschützt. Denn nur bis dahin läuft die Übergangsregelung für Altfälle, in denen vor dem 21. März 2016 ein „ewiges“ Widerrufsrecht entstanden ist. Danach ist ein Widerruf dann nicht mehr möglich. Dementsprechend schnell müssen Kunden der Dresdner Bank (Commerzbank) handeln.

Beachtliche Abweichungen von Musterwiderrufsbelehrungen kosten Dresdner Bank (Commerzbank) Vertrauensschutz

Voraussetzung dafür ist, dass die Fehler in den Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank (Commerzbank) überhaupt zurechenbar sind. Das ist dann der Fall, wenn sie von der Musterwiderrufsbelehrung abweichende Widerrufsbelehrungen verwendet, diese also nicht einfach unverändert übernommen hat. Sonst genießt die Dresdner Bank (Commerzbank) einen sog. „Vertrauensschutz“. Dieser besteht hier aber nicht, denn die Dresdner Bank entfernte unter anderem den Rahmen um den Informationstext und ergänzte die Überschrift der Widerrufsbelehrung um den Zusatz „Nach Muster gemäß § 14 der BGB-Informationspflichten-Verordnung“. Daher genießt sie keinerlei Vertrauensschutz.

Dresdner Bank (Commerzbank) machte fehlerhafte Angaben über Widerrufsfristbeginn

Einer der Fehler der Widerrufsbelehrungen, der der Dresdner Bank (Commerzbank) daher zuzurechnen ist, ist wohl, dass sie im Hinblick auf den Widerrufsfristbeginn mitteilte, die Widerrufsfrist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“, zugleich aber nicht erwähnte, welche weiteren Bedingungen einen späteren Fristbeginn auslösen könnten. Dem Deutlichkeitsgebot, das für Widerrufsbelehrungen im Allgemeinen gilt, entspricht das jedenfalls nicht.

Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank (Commerzbank) im Hinblick auf Widerrufsfolgen unvollständig

Die Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank (Commerzbank) waren im Hinblick auf die Widerrufsfolgen auch unvollständig. Ob die Dresdner Bank (Commerzbank) „zufällig“ oder ganz bewusst nicht darüber informierte, dass auch sie selbst im Fall eines Widerrufs seitens des Verbrauchers eine Pflicht zur Rückgewähr etwaig erhaltener Leistungen trifft, ist unbekannt – jedenfalls aber tat sie es nicht. Der Verbraucher hat aber ein überragendes Interesse daran, genau zu wissen, welche Folgen mit einem Widerruf verbunden sind.

Darlehensvertrag bei Dresdner Bank (Commerzbank) zeitnah widerrufen – kostenlose Erstberatung durch Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden

Kunden der Dresdner Bank (Commerzbank) sollten wegen der nur noch sehr kurzen Zeitspanne bis zum 20. Juni 2016 umgehend widerrufen, wenn sie von der günstigen Möglichkeit zur Umschuldung Gebrauch machen wollen. Die Experten der Kanzlei Werdermann | von Rüden sind für schwierige Fälle aufgrund umfangreicher Erfahrung bestens gewappnet. Sie bieten individuelle Lösungen, gerade auch für besondere Fälle, wie den der Dresdner Bank (Commerzbank), der aufgrund der Übernahme der Dresdner Bank durch die Commerzbank seine Besonderheiten hat. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

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  • https://www.wvr-law.de/commerzbank-nutzte-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-heute-noch-widerruf-moeglich/
  • https://www.wvr-law.de/commerzbank-gewaehrt-unfreiwillig-widerrufsmoeglichkeit-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-von-2003-bis-2007/

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