Dresdner Bank verwendete fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, weswegen Widerruf noch heute möglich ist

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Die Dresdner Bank verwendete jahrelang, vor allem 2006, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, weswegen ein Widerruf der Darlehensverträge, die diese Belehrungen enthielten, noch heute möglich ist. Das liegt daran, dass das geltende Recht in solchen Fällen keine Widerrufsfrist beginnen lässt, um den Verbraucher zu schützen. Dass die Dresdner Bank zwischenzeitlich von der Commerzbank übernommen wurde, ändert daran nichts. Ein Widerruf von – mit der Dresdner Bank geschlossenen – Darlehensverträgen ist immer noch möglich.

Kunden der Dresdner Bank können durch Erklärung des Widerrufs und Umschuldung viel Geld sparen

Die Kunden der Dresdner Bank können mit der Erklärung des Widerrufs und einer darauf aufbauenden Umschuldung sehr viel Geld sparen. Der Widerruf des Darlehensvertrags führt dazu, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Eine „Vorfälligkeitsentschädigung“, wie sie für Fälle vorzeitiger Kündigung in der Regel vorgesehen ist, fällt dann nicht an. So lässt sich auf einfache und günstige Weise ein teurer Altkredit loswerden. Der Weg ist dann frei, um mit einem neuen, wegen der historisch niedrigen Zinsen weitaus günstigeren Kredit eine Umschuldung herbeizuführen. Auf diese Weise lassen sich oftmals vier- bis fünfstellige Beträge einsparen.

Wegen Gesetzesentwurfs möglicherweise schon bald kein ewiges Widerrufsrecht mehr für Kunden der Dresdner Bank

Wegen eines von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurfs besteht ein solches profitables „ewiges“ Widerrufsrecht für Kunden der Dresdner Bank und anderer Kreditinstitute möglicherweise bald schon nicht mehr. Dieser Entwurf sieht die Ersetzung des oben dargestellten ewigen Widerrufsrechts, bei dem keine Frist abläuft, durch ein Widerrufsrecht mit absoluter Frist vor. Darüber hinaus soll in Fällen, in denen derzeit ein „ewiges“ Widerrufsrecht besteht, die Ausübung des Widerrufs letztmalig am 21.06.2016 möglich sein. Kunden der Dresdner Bank sollten daher schnellstmöglich handeln, wenn sie die derzeit noch günstige Gesetzeslage zu ihren Gunsten nutzen wollen.

Dresdner Bank genießt wegen Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung keinen Vertrauensschutz

Wesentliche Grundvoraussetzung für den Erfolg eines Widerrufs ist, dass sich ein Kreditgeber – wie in diesem Fall die Dresdner Bank – nicht auf einen sog. „Vertrauensschutz“ berufen kann. Das kann sie aber nur in Fällen, in denen sie die Musterwiderrufsbelehrung, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt, unverändert übernommen hat. Die Dresdner Bank hat ihre Widerrufsbelehrung aber abweichend vom Muster ergänzt. Zum einen fügte die Dresdner Bank der Überschrift „Widerrufsbelehrung“ den Zusatz „nach Muster gemäß § 14 der BGB-Informationspflichten-Verordnung“ hinzu. Zum anderen entfernte sie den Rahmen um die Widerrufsbelehrung. Wegen dieser Abweichungen kann die Dresdner Bank keinen Vertrauensschutz geltend machen.

Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank enthielten fehlerhafte Informationen über Fristen

Die Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank enthielten im Hinblick auf die verschiedenen Fristen wohl Fehler. Im Hinblick auf den Beginn der Widerrufsfrist belehrte die Dresdner Bank, diese beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Ungenannt blieben aber die weiteren Aspekte, von denen abhängen könnte, ob die Frist nun mit Erhalt oder erst später beginnen würde. Für die Kunden der Dresdner Bank war es daher nicht möglich, der Belehrung den genauen Fristbeginn zu entnehmen. Im Hinblick auf die Erstattungsfrist verschwieg die Dresdner Bank darüber hinaus den Umstand, dass sie selbst auch innerhalb einer bestimmten Frist etwaige Erstattungen vornehmen muss.

Überflüssiger Zusatz in Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank

Die Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank enthielten darüber hinaus regelmäßig einen Zusatz zu finanzierten Geschäften, was aufgrund seiner Überflüssigkeit wohl auch einen Fehler darstellt. Denn finanzierte Geschäfte sind nicht der Regel-, sondern ein Ausnahmefall unter den Kreditgeschäften. Wenn jedoch trotzdem – wie in den Widerrufsbelehrungen der Dresdner Bank – Ausführungen von beachtlicher Länge zu deren Besonderheiten gemacht werden, schadet das der Deutlichkeit der Belehrung und kann den belehrten Kunden sehr stark verwirren.

Andere Kreditinstitute, die Widerrufsbelehrungen mit ähnlichen Fehlern verwenden

  • Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG 2006
  • Allianz Lebensversicherung-AG 2007
  • AXA Lebensversicherung AG 2009
  • Bank 1 Saar eG 2005
  • BHW Bausparkasse AG 2006
  • Commerzbank 2010
  • Degussa Bank 2006 bis 2010
  • DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG 2010
  • DSL Bank 2005 bis 2006
  • Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) 2003

Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen für Kunden der Dresdner Bank

Um dem Einzelfall gerecht zu werden und gerade auch wegen des Umstands, dass die Dresdner Bank von der Commerzbank übernommen wurde, was den Fall komplizierter macht, sollten Verbraucher Rechtsrat einholen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden hat stark spezialisierte Anwälte in ihren Reihen, die in den letzten Jahren bundesweit entsprechende Mandate übernommen haben. Ein sehr gerne in Anspruch genommener Service der Kanzlei Werdermann | von Rüden ist die kostenlose Erstprüfung von Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit, die sie anbietet. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

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Mehr Informationen zum Widerruf gegenüber der Dresdner Bank/Commerzbank finden Sie unter:

  • https://www.wvr-law.de/commerzbank-nutzte-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-vertraege-noch-heute-widerrufbar/
  • https://www.wvr-law.de/commerzbank-gewaehrt-darlehensnehmern-widerrufsjoker-jahrelang-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen/
  • https://www.wvr-law.de/commerzbank-gewaehrt-unfreiwillig-widerrufsmoeglichkeit-fehlerhafte-widerrufsbelehrungen-von-2003-bis-2007/
  • https://www.wvr-law.de/commerzbank-eine-widerrufsbelehrung-fuer-mehrere-kreditvertraege-benachteiligt-verbraucher/

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