Drogen (Verstoß gegen BtMG) – Wer ist Täter oder Teilnehmer ?

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Häufig beginnen strafrechtliche Ermittlungen mit einer Hausdurchsuchung. Wenn mehrere Personen die Wohnung oder das Haus bewohnen stellt sich die Frage, ob alle als beschuldigt gelten oder wer konkret betroffen ist.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 19.12.2018 – 2 Str 451/18 – hierzu Stellung genommen:

„Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelten für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme auch im Betäubungsmittelrecht die Grundsätze des allgemeinen Strafrechts. Beschränkt sich die Beteiligung des Täters am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf einen Teilakt des Umsatzgeschäfts, kommt es maßgeblich darauf an, welche Bedeutung der konkreten Beteiligungshandlung im Rahmen des Gesamtgeschäfts zukommt (BGH, Urteil vom 6. April 2017 – 3 StR 5/17, juris Rn. 11).“

Ist man als Lebenspartner oder gemeinsamer Mieter betroffen ?

Dies hängt vom Einzelfall ab. Der Verfasser des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Christian Steffgen, hat seit 2001 zahlreiche Verfahren wegen Verstoß gegen das BtMG verteidigt. Zuletzt wurde in einer Verhandlung im Januar 2019 ein Lebensabschnittsgefährte, der bereits jahrelang mit der Mitangeklagten zusammengewohnt hat, freigesprochen. Selbst wenn der Mitbewohner den Konsum mitbekommen hat, ist er nicht automatisch zu verurteilen. Ihn trifft ja keine Verpflichtung den Drogenkonsum anzuzeigen. Der Konsum ohne Besitz oder sonstige Tatbestandshandlung der §§ 29 ff. BtMG ist straflos.

Ist es sinnvoll gegenüber der Polizei Angaben zu machen ?

Grundsätzlich empfielt Rechtsanwalt Steffgen erst Akteneinsicht durch einen Verteidiger zu nehmen. Soweit sich der Betroffene in U-Haft befindet kann es durchaus sinnvoll sein frühzeitig eine Stellungnahme abzugeben. 

Ist ab einer bestimmten Menge eine Haftstrafe unvermeidlich ?

Dies kommt auf den Einzelfall an. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hat bei Tätern, die – ohne Voreintragungen – im Kilobereich mit Betäubungsmitteln erwischt wurden, noch Bewährungsstrafen erreicht. Mit Voreintragungen ist dies häufig nicht möglich. Zudem kommt es neben den Aussagen in der Verhandlung auf die Verteidigungsbemühungen vor der Hauptverhandlung an.


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