Drogenabhängige Mutter: Drogentest beim Kind

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Das Oberlandesgericht Bremen (OLG) hat am 10.02.2014 – 4 UF 7/14 – über einen Fall entschieden, in dem über die Erziehungsfähigkeit einer drogenabhängigen Mutter zu befinden war.

Das betroffene Kind war 2007 geboren worden, die Kindsmutter allein sorgeberechtigt. Die Kindsmutter ist heroinsüchtig und bereits mit Heroin von der Polizei aufgegriffen worden. In zwei Haaranalysen beim Kind sind Abbauprodukte von Heroin und Kokain gefunden worden, woraus der Schluss gezogen werden konnte, dass in der Umgebung des Kindes mit diesen Drogen umgegangen worden ist.

Die Kindsmutter hat danach eine Therapie mit Ersatzdrogen gemacht, verweigerte nun allerdings die erneute Entnahme einer Haarprobe und -analyse beim Kind. Lediglich eine Urinprobe wollte sie zulassen. Das in erster Instanz zuständige Amtsgericht Bremen ersetzte die Zustimmung der Kindsmutter zur Haaranalyse durch Beschluss und setzte einen vorläufigen Amtspfleger ein. Dagegen wehrte sich die Kindsmutter und führte zur Begründung aus, dass das Kind durch die sichtbare kahle Stelle am Kopf (nach der Probeentnahme) gebrandmarkt sein würde.

Das OLG wies die Beschwerde der Kindsmutter zurück. Denn es läge nach Ansicht des Gerichts eine Kindeswohlgefährdung vor, wenn die Kindsmutter aufgrund Drogenkonsums in ihrer Erziehungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sei, was regelmäßig der Fall ist. Aufgrund des Ergebnisses der bereits zuvor durchgeführten Haaranalysen sei es unerlässlich, sicherzustellen, dass das Kind in drogenfreier Umgebung aufwächst. Hierzu sei auch eine Haaranalyse notwendig. Denn nur die lasse Rückschlüsse auf einen längeren Zeitraum zu. Wohingegen eine Urinprobe nur eine Momentaufnahme für wenige zurückliegende Tage bringe. Die kahle Stelle am Kopf des Kindes könne auch anders erklärt werden, wenn sie, in Anbetracht der geringen Menge an Haaren, die benötigt werden, überhaupt ins Auge falle.

Verfasserin des Artikels ist Rechtsanwältin Judith Weidemann aus Potsdam, zugleich Fachanwältin für Familienrecht.


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