DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff: Fondsgesellschaft bittet zur Kasse

  • 1 Minuten Lesezeit

16.08.2016 – Die Fondsgesellschaft fordert von Anlegern die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, wie sich betroffene Gesellschafter verhalten sollen.

Hintergrund

Wegen des – wieder einmal – „nicht vorhersehbaren“ Markteinbruchs seit August 2015 erzwingen die Gläubiger des Fonds den Notverkauf des Containerschiffs DS Patriot. Damit soll zwar eine Liquidation des Fonds ohne Insolvenz erreicht werden. Ihre Einlagen können die Kommanditisten aber trotzdem abschreiben. Besonders schmerzhaft ist dies für diejenigen Gesellschafter, die noch im Januar 2016 an der angebotenen Kapitalerhöhung teilgenommen haben.

Als wäre der Totalverlust nicht schlimm genug, macht die Fondsgesellschaft nun Ansprüche auf Rückzahlung eines Großteils der zu Anfang der Beteiligung geflossenen Ausschüttungen geltend. Würde dieser Aufforderung Folge geleistet, würde sich der bereits entstandene Schaden weiter drastisch erhöhen.

Empfehlung

Gegen die von der Gesellschaft erhobenen Forderungen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Rechtsanwalt Dr. Alexander Schaal erklärt dazu: „Nach meiner festen Überzeugung sind die geltend gemachten Ansprüche unberechtigt. Es handelt sich weder um „Darlehen“ der Gesellschaft noch besteht eine wirksam vereinbarte ‚Innenhaftung‘ oder eine Nachschussverpflichtung der Fondsgesellschafter.“ Anleger sollten deshalb keinesfalls eine Zahlung leisten, ohne sich über die rechtliche Situation beraten zu lassen.

Die Kanzlei von Buttlar verfolgt die Entwicklung des DS-Rendite-Fonds Nr. 117 schon seit mehreren Jahren. Dabei hat sie Anleger insbesondere in Schadenersatzprozessen wegen Falschberatung bei Erwerb des riskanten Fonds erfolgreich vertreten. Sie bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage in ihrem Fall an.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alexander Schaal



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wolf Frhr. von Buttlar

Beiträge zum Thema