DS-Renditefonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff: nachschießen oder querschießen?

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13.10.2016 – Die Fondsgesellschaft fordert von ihren Anlegern die Rückzahlung von Ausschüttungen. Viele betroffene Anleger fragen sich, ob sie der Zahlungsaufforderung nachkommen sollen oder ob sie eine Vergrößerung ihrer bereits eingetretenen Verluste noch verhindern können. Nach Ansicht der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte sind die Forderungen des DS-Rendite-Fonds Nr. 117 unberechtigt.

Rendite-Fonds will Ausschüttungen zurück

Wegen des „nicht vorhersehbaren“ Markteinbruchs seit August 2015 erzwingen die Gläubiger des Dr. Peters Fonds den Notverkauf des Containerschiffs DS Patriot. Damit soll zwar eine Liquidation des Fonds ohne Insolvenz erreicht werden. Ihre Einlagen können die Kommanditisten aber trotzdem abschreiben.

Als wäre der Totalverlust nicht schlimm genug, macht der DS-Rendite-Fonds Nr. 117 nun Ansprüche auf Rückzahlung der gesamten, zu Anfang der Beteiligung geflossenen Ausschüttungen geltend. Würde dieser Aufforderung Folge geleistet, würde sich der bereits entstandene Schaden weiter drastisch erhöhen.

Vertragliche Regelung ist unklar

Gegen die von der Fondsgesellschaft erhobenen Forderungen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. Die Fondsgesellschaft kann Ausschüttungen, die an die Anleger geflossen sind, nur dann zurückfordern, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist. Dabei unterliegen die gesellschaftsrechtlichen Regelungen einer strengen Inhaltskontrolle. Die Klauseln müssen für den durchschnittlichen Anleger verständlich sein und sie dürfen nicht überraschend und intransparent sein. Des Weiteren müssen Sie die Rechtslage zutreffend wiedergeben. Daran mangelt es im vorliegenden Fall:

  • Im Gesellschaftsvertrag kommt nicht klar genug zum Ausdruck, dass Auszahlungen als Darlehen gewährt werden sollen.
  • Nach dem Gesellschaftsvertrag soll es sich um Darlehen handeln, „soweit“ das Kapital der Gesellschafter unter die Haftungsgrenze von 20 % sinkt. Das ist nach der Konzeption des Fonds schon von Anfang an der Fall. Deshalb führt die die Formulierung „soweit“ in die Irre.
  • Nachdem die Auszahlungen nach dem Verständnis eines normalen Anlegers – ähnlich wie Zinsen – die ihm zustehenden Renditen sind, ist es für ihn überraschend, wenn er Jahre später diese Renditen als vermeintliche Darlehensforderungen zurückzahlen soll. Eine Vertragsklausel, die einen derart überraschenden Inhalt hat, ist unwirksam.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Schaal erklärt dazu: „Nach meiner Überzeugung sind die von der Fondsgesellschaft geltend gemachten Ansprüche unberechtigt. Es handelt sich weder um ein „Darlehen“ der Gesellschaft, noch besteht eine wirksam vereinbarte Nachschussverpflichtung der Fondsgesellschafter.“ Anleger sollten deshalb keinesfalls eine Zahlung leisten, ohne sich über die rechtliche Situation beraten zu lassen.

Über die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte

Die Kanzlei von Buttlar mit Standorten in Stuttgart und Hamburg verfolgt die Entwicklung des DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot schon seit mehreren Jahren. Dabei hat die Sozietät für Bank- und Kapitalmarktrecht Anleger insbesondere in Schadenersatzprozessen wegen Falschberatung bei Erwerb des riskanten Schiffsfonds erfolgreich vertreten. Sie bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage in ihrem Fall an.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Alexander Schaal



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