DSGVO: Unzulässige Nutzung einer Personenabbildung: € 5.000,00! [Update: 24.10.23]

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Der Fall: Eine bei einer Universität beschäftigte Frau dunkler Hautfarbe klagte gegen die Universität, ihren Arbeitgeber, wegen der Nutzung einer Abbildung von ihr (Bildnis). Das besondere war, dass das Bildnis der Klägerin nicht nur eingesetzt worden ist um zu zeigen, wer bei ihr beschäftigt ist, sondern insbesondere um deutlich zu machen, dass die Universität besonders divers aufgestellt sei.

Der Streit: Zwischen den Parteien des Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Münster (Urteil vom 25. März 2021, Az. 3 Ca 391/20) war streitig, ob das Bildnis der Klägerin für derartige Zwecke eingesetzt werden durfte. Das Gericht war der Auffassung, dass die Universität den Beweis soweit schuldig geblieben ist und gab der Klägerin Recht.

Die Forderungen: Die Klägerin hatte einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von mindestens € 10.000,00 geltend gemacht, was für Angelegenheiten dieser Art als sehr hoch zu bewerten ist (und darauf hindeutet, dass die Klägerin eine Rechtschutzversicherung hat).

Das Urteil: Doch auch der vom Arbeitsgericht Münster ausgeurteilte Betrag in Höhe von € 5.000,00 – ein Monatsgehalt der Klägerin - darf als hoch angesehen werden. Das Gericht begründet seine Entscheidung sowohl mit § 15 AGG, also dem Gesetz gegen unzulässige Ungleichbehandlung, als auch nach Art. 26 Abs. 2 S. 3, 82 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit dem Kunsturheberrechtsgesetz.

Die Begründung: Nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz braucht sich niemand gefallen zu lassen, wegen seiner Hautfarbe benachteiligt zu werden: Hierzu kann durchaus auch gehören, dass jemand keine Lust darauf hat, für Werbezwecke missbraucht zu werden, weil der eine bestimmte Hautfarbe hat. Das rechtfertige die hohe Entschädigung, die sonst eher bei Nacktaufnahmen zugesprochen wird.

Die Hintergründe: In der Tat bemühen sich viele Unternehmen und eben auch Universitäten darum, ein möglichst diverses Bild von sich abzugeben, gleich, ob dies die Öffentlichkeit besonders interessiert oder nicht. Kreditkartenunternehmen werben damit, auch die Namen von Transpersonen einzutragen, Wassersprudler geben Regenbogeneditionen heraus, Autologos erscheinen im Pride-Look, um die LGBT-Community zu erreichen – allerdings geschieht dies jeweils nur in westlichen Märkten, niemals in Arabien oder anderen Ländern dieser Art, was deutlich macht, dass dies völlig aufgesetzt ist. Denn am Ende wollen die Unternehmen ihre Ware verkaufen - egal an wen.   

Hier war es eine Universität, die sich als besonders bunt darstellen wollte, aber nicht damit gerechnet hatte, dass positive Diskriminierung nicht immer gut ankommt. Vorliegend wollte die Klägerin ganz offenbar wie ein ganz normaler Mensch behandelt werden und nicht zu Werbezwecke missbraucht werden. Es ist der Gerichtsentscheidung allerdings nicht zu entnehmen, ob besonders viele ausländische, schwarze oder sonst nach Auffassung der Universität andersartige Personen dort arbeiten oder ob die Klägerin nur eine Alibifunktion erfüllte.

Der Bundesgerichtshof: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Geldentschädigung nur bei einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung anzunehmen. Diese Grundsätze, die auf der Grundlage deutschen Rechts entwickelt wurden, dürfen allerdings keine Berücksichtigung finden im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung, die allein nach europäischen Maßstäben auszulegen ist. Solche gibt es allerdings noch nicht in vergleichbarer Form, sodass die Gerichte hier einigermaßen frei in der Schätzung des Schadens (§ 287 ZPO) sind.

* Es ergehen regelmäßig neue Urteile und jeder Fall ist anders. 

Wir prüfen, ob Ihr Bildnis in unzulässiger Weise genutzt wird – sprechen Sie uns an! Die Kanzlei Kötz Fusbahn berät umfassend im Bereich des Persönlichkeits- und des Datenschutzrechts. Rufen Sie an oder nutzen Mail oder WhatsApp.

Dr. Daniel Kötz


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Dr. Daniel Kötz ist seit vielen Jahren zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er berät umfassend im dazugehörigen Persönlichkeitsrecht und im Medienstrafrecht.

Foto(s): Dr. Daniel Kötz

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