DSL Bank: Zinsänderungsklausel nicht zustimmen – Anwalt hilft!

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19.07.2023


DSL Bank: Zinsänderungsklausel nicht zustimmen – Anwalt hilft!

Für viele Kunden der DSL-Bank mit einem Immobiliendarlehen droht Ungemach. Steigende Zinsen könnte ihr Darlehen deutlich verteuern und manch Finanzkalkulation über den Haufen werfen. Denn die DSL-Bank fordert aktuell ihre Immobiliendarlehensnehmer schriftlich dazu auf, einer Zinsänderungsklausel zuzustimmen. Damit würde ein neuer Referenzzins für das Darlehen fällig und damit das Darlehen erheblich teurer. Während bislang der Drei-Monats-Euribor als Referenzzins gilt, soll nun der EZB-Leitzins (sog. Hauptrefinanzierungssatz) zur Anwendung kommen, der höher liegt als der Drei-Monats-Euribor. Dazu ist noch ein Aufschlag von drei Prozentpunkten auf den EZB-Satz angekündigt.


Wem droht das Desaster?

Die „böse“ Zinsänderungsklausel der DSL-Bank trifft zunächst nur Immobiliendarlehensnehmer mit variablem Zinssatz. Wer also über einen Vertrag mit einer laufenden Zinsbindung über 5, 10, 15 oder länger verfügt, ist während dieser Zeit nicht unmittelbar betroffen. Aber Vorsicht! Auch diese Darlehensnehmer sollen der Zinsänderungsklausel zustimmen. Würden sie sich nach Ablauf der Zinsbindung nicht mit der DSL-Bank auf einen neuen Zins einigen, käme auch auf sie der (hohe) variable Zins zu. Denn wenn sich Bank und Darlehensnehmer nicht auf eine Anschlussfinanzierung (Prolongation) einigen und das Darlehen nicht von einem anderen Kreditinstitut finanziert wird, kommt es zur variablen Verzinsung der Restschuld.


Was tun?

Verbraucherschützer und Anwälte sind sich einig: „Keine Zustimmung zur Zinsänderungsklausel.“ Bevor man der eindeutigen Verschlechterung seiner Zinskonditionen zustimmt, sollte man abwarten, was die DSL-Bank dann beabsichtigt. Mit einer Vertragskündigung ist nach unserer Erfahrung und herrschender Meinung nicht zu rechnen. Denn die Ablehnung einer neuen Zinsänderungsregelung stellt keinen ausreichenden Kündigungsgrund dar. Es ist eher ein Festzinsangebot wahrscheinlich.

Sollte wider Erwarten eine äußerst unfreundliche Reaktion der DSL-Bank auf das Nichtreagieren bzw. einen Zustimmungsverweigerung erfolgen, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren.


Unser Angebot: Wirksamkeit der Zinsänderungsklausel 

Sollte die DSL-Bank Ihre Zustimmung zur Zinsänderungsklausel durch Androhung von nachteiligen Konsequenzen erzwingen wollen, prüfen wir für Sie umgehend anhand Ihres bestehenden Darlehensvertrages, ob die Zinsanpassungsklausel wirksam ist oder nicht. Auf Ihren Wunsch übernehmen wir dann Ihre rechtliche Vertretung. Vorab sagen wir Ihnen, welche Kosten Ihnen dafür entstehen. Haben wir für Sie Erfolg, so trägt die DSL-Bank die außergerichtlichen bzw. ggf. die gerichtlichen Kosten des Verfahrens.  

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Mit Kompetenz und Konsequenz zum Erfolg für unsere Mandanten

Die Kanzlei Benedikt-Jansen verfügt über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit verbraucherunfreundlichen oder gar rechtswidrigen Praktiken der Kreditinstitute. Wir haben bislang nicht nur in hunderten von Einzelverfahren unsere Mandanten erfolgreich vertreten, sondern auch Grundsatzurteile für alle Bank- und Sparkassenkunden erstritten. Die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ betitelte deshalb Fachanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen als einen „Anwalt der Bankkunden“, der äußerst erfolgreich die Rechte von Verbrauchern durchsetzt.


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