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Dubiose Angebote der DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG

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Markeninhaber müssen derzeit wieder mit dubiosen Schreiben der  DMSV Deutsche Markenschutzverlängerung UG rechnen. Die DMSV UG bietet in ihren Schreiben an, die Schutzdauer der eingetragenen Marken zu verlängern, da diese bald auslaufe. Eine beim DMPA eingetragene Marke hat grundsätzlich eine Schutzdauer von 10 Jahren. Nachablauf dieser 10 Jahre kann die Schutzdauer verlängert werden. Hier werden seitens der DMSV UG hauptsächlich Markeninhaber angeschrieben, die nicht anwaltlich vertreten werden.

Seriöses Angebot?

Die DMSV UG bietet die Verlängerung der Marke für ein Entgelt in Höhe von 1.750,00 € netto an. Darin enthalten ist die Verlängerungsgebühr des DPMA für maximal drei Klassen. Die Verlängerungsgebühren für drei Klassen direkt beim DPMA beträgt 750,00 €. Die DSMV UG berechnet also vorliegend für ihre „Dienstleitung“ einen Betrag in Höhe von 1.000,00 € netto.

1000 € für eine Überweisung.

Was beinhaltet die Dienstleistungstätigkeit der DMSV UG? Lediglich den schlichten Verlängerungsantrag. Sie erhalten keine rechtliche Beratungstätigkeit, nicht mal telefonisch erreichbar ist die DMSV UG.

Unser Rat

Aus den genannten Aspekten ist es nicht zu empfehlen, das Angebot der DMSV UG zur Markenverlängerung anzunehmen. Allein in finanzieller Hinsicht ist das Angebot der DMSV UG allein für sie selbst lukrativ. Hinzu kommt jedoch noch, dass sie aufgrund ihres Briefkopfs den Anschein erwecken will, es handele sich um ein offizielles Schreiben etwa des DPMA, um damit Markeninhaber zur Unterzeichnung des Angebots zu bringen.

Haben Sie versehentlich das Angebot der DMSV UG unterzeichnet?

Sofern Sie das Angebot der DMSV UG unterzeichnet haben und eine Rechnung erhalten haben, ist zunächst zu überprüfen, ob es sich um einen wirksamen Vertragsabschluss handelt. Es müssten weiter die AGB überprüft werden. Es bestehen rechtliche Ansatzpunkte, dass das Vertragsverhältnis nichtig sein könnte und Sie somit der Zahlungsverpflichtung entkommen können.

Wir beraten Sie in dieser Angelegenheit gerne!

Lassen Sie sich daher in solchen Fällen dringend von einem Experten auf diesem Gebiet beraten. Wir können schnell feststellen, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind, der Zahlungsaufforderung nachzukommen.
Übersenden Sie uns gerne das Schreiben samt der AGB. Wir melden uns dann baldmöglichst bei Ihnen, geben Ihnen eine erste Einschätzung und teilen mit, was unser Tätigwerden voraussichtlich kosten wird.

(Autoren: Madelene Bauer, Lars Rieck)

Foto(s): Lars Rieck

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