Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

"Düsseldorfer Tabelle" - seit 01. Juli 2005 mehr Geld für Trennungskinder

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion
Das Bundesministerium der Justiz hat ab 01.07.2005 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder erhöht. Deshalb wird die so genannte "Düsseldorfer Tabelle" mit Wirkung ab 01.07.2005 geändert. Diese von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts herausgegebene Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung des Kindesunterhalts. Sie ist mit allen Oberlandesgerichten des Bundesgebiets abgestimmt.

Unterhaltsberechtigte Kinder haben ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf mehr Geld. Die Beträge steigen um durchschnittlich 2,5 Prozent. Das geht aus der neuen "Düsseldorfer Tabelle" hervor, die das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf präsentierte. Alle zwei Jahre wird das Zahlenwerk überarbeitet und gilt als Richtschnur für die Festlegung von Kindesunterhalt. Die Errechnung der Beträge orientiert sich an der Einkommensentwicklung und ist durch eine Verordnung des Bundesjustizministeriums vorgegeben.

Höherer Selbstbehalt für zahlungspflichtige Eltern

Doch nicht nur die Kinder profitieren von der Neuregelung, sondern auch viele zahlungspflichtige Väter. Denn noch stärker als die Unterhaltszahlungen steigt der Selbstbehalt eines unterhaltspflichtigen Elternteils. Dieses Existenzminimum erhöhte sich bei Berufstätigen um fast sechs Prozent auf 890 Euro; für nicht Erwerbstätige von 730 auf 770 Euro. Die letzte Anhebung war hier 2001 vorgenommen worden. Der Kindesunterhalt war dagegen 2003 schon einmal um sechs Prozent erhöht worden. Auch der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.100 EUR (früher 1.000 EUR).

Künftig beträgt auch der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, in der Regel monatlich 640 Euro (nach der alten Tabelle nur 600 EUR).

Neuregelung für unterhaltspflichtige Kinder

Neu geregelt wurde vom OLG Düsseldorf auch der Selbstbehalt von Kindern, die ihren bedürftigen Eltern etwa im Pflegefall Unterhalt zahlen müssen. Er steigt ab dem 1.Juli um zwölf Prozent auf mindestens 1.400 Euro monatlich zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Für den Ehegatten verbleiben mindestens 1.050 Euro.

Insofern sollten gegenwärtig bestehende Unterhaltszahlungsverpflichtungen dringend überprüft und der neuen Düsseldorfer Tabelle angepasst werden, damit der Unterhaltsverpflichtete künftig nicht mehr zahlen muss, als tatsächlich notwendig und auch die Unterhaltsbedürftigen sich nicht mit weniger Unterhalt zufrieden geben als ihnen eigentlich zustehen würde.


Artikel teilen:


Beiträge zum Thema