Duett bei TikTok – Rechtlich zulässig oder droht hier Ärger wegen Urheberrechtsverletzungen?

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TikTok erfreut sich immer mehr Beliebtheit als noch recht junges soziales Netzwerk. Auf diesem werden täglich tausendfach Videos veröffentlicht. Eine Funktion bei der Erstellung von Videos ist die Duett-Funktion. Es ist total einfach: Man ruft das entsprechende Video eines anderen auf, man wählt das „Pfeil-Symbol“ aus und mit der Option „Duett“ kann man ein fremdes Video in sein eigenes Video integrieren.

Hierbei haben sich recht amüsante Möglichkeiten der Videoerstellung herausgebildet. Man kann seiner Kreativität freien Lauf lassen. Aber darf man das auch? Drohen hier urheberrechtliche und damit auch strafrechtliche Probleme? Es ranken sich doch ein paar rechtliche Fragestellungen um diese Funktion, die wir in diesem Beitrag kurz erläutern wollen.

Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus?

Erstellt jemand ein Video, entstehen automatisch Urheberrechte an diesem Werk. Das Urheberrecht schützt also die vom Urheber erstellten Werke. Es soll in insbesondere davor schützen, dass sein eigenes Werk von anderen Personen verwertet, noch als ihr eigenes ausgegeben wird. Grundsätzlich benötigt ein Dritter der das Video eines anderen nutzen möchte, die Rechte an dem Video. Der Urheber muss jeder anderen Person somit die Nutzungsrechte an dem Video einräumen. Geschieht dies nicht, und der Dritte lädt das Video in leicht abgeänderter Form oder in der Ursprungsform hoch, begeht er einen Urheberrechtsverstoß.

Letztlich, stellt die „Duett-Funktion“ auf TikTok ein sehr ähnliches Konstrukt dar. Denn hier geschieht nichts anderes, als ein „fremdes“ Video von einem anderen genutzt wird.

Nutzen eines Videos in der Duett-Funktion legal oder illegal?

Wie eingangs schon erwähnt, steht einer Verwendung fremder Videos grundsätzlich erst einmal das Urheberrecht entgegen.

Ein Verstoß gegen das Urheberrecht liegt allerdings dann nicht vor, wenn das Video mit Zustimmung des Urhebers hochgeladen oder bearbeitet wird.

Zustimmung des Rechtsinhabers

Relevant in dem Zusammenhang ist insbesondere § 34 UrhG. Danach ist explizit geregelt, dass die Übertragung eines Nutzungsrechtes von einer Zustimmung abhängig ist.

Zustimmen muss grundsätzlich der Urheber des Werkes. Eine Zustimmung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Hinsichtlich einer schlüssigen (konkludenten) Zustimmung, ist stets der Einzelfall maßgeblich. Die Zustimmung ist grundsätzlich formfrei.

Voreinstellung bei TikTok erlaubt das Duett

Auf der Ebene des Profils kann in Berechtigungseinstellungen wählen, wer das Video für ein Duett nutzen kann. Problematisch erscheint zunächst, dass bereits die Voreinstellungen bei TikTok derart gestaltet sind, dass stets die gesamte Community die Videos eines anderen im Rahmen der Duett-Funktion nutzen können. Das heißt: Entfernt der Nutzer das Häkchen nicht ausdrücklich, darf das hochgeladene Video mit der Duett-Funktion genutzt werden!

Reicht das aus für eine wirksame Zustimmung?

Es ist davon auszugehen, dass eine Zustimmung bei TikTok auf Grundlage der Gesamtumstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen von TikTok digital erteilt wird.

Es von einer wirksamen Zustimmung auszugehen sein, da Nutzer, welche die voreingestellten Einstellungen auf TikTok nicht verändern, jedenfalls schlüssig erklären, dass sie mit der Nutzung ihrer erstellten Videos für die Duett-Funktion einverstanden sind. Insoweit wird die Zustimmung zur Nutzung aber auf die Plattform selbst unter Nutzung der Duett-Funktion eingeschränkt.

Eine ähnliche Problematik stellt sich nämlich auch bei der Einbeziehung von AGB. Dabei verlangt das Gesetz grundsätzlich auch nicht, dass der Nutzer  die AGB aktiv mit einem Häkchen einwilligen muss. Auch hier genügt die konkludente Einwilligung durch den Abschluss des Bestellvorgangs. Deswegen dürfte es bei der TikTok Duett-Funktion ähnlich zu beurteilen sein. Denn ob gar kein Häkchen zu setzen ist, oder das bereits voreingestellte Häkchen vorliegt, scheint zu keiner anderen Beurteilung zu führen.

In den Einstellungen kann zudem ausgewählt werden, ob die gesamte TikTok Community, nur Freunde oder niemand die entsprechende Berechtigung erhalten sollte. Diese Einstellungen können sogar bzgl. jedes einzelnen Videos modifiziert werden.

Drohen trotzdem Urheberrechtsverletzungen?

Grundsätzlich haben Sie bei der Nutzung der Duett-Funktion keine Urheberrechtsverstöße zu befürchten, wenn der Creator die Duett-Funktion aktiviert hat.  Beachten sollte man dennoch, in welchem Umfang die Zustimmung zur Nutzung des Videos erteilt wird. Die Zustimmung des Urhebers dürfte sich nämlich nur auf die Veröffentlichung seines Videos mit Hilfe der Duett-Funktion auf der Plattform TikTok beziehen.

Damit sollte unbedingt vermieden werden, das Duett-Video auf anderen Plattformen, wie YouTube, Instagram o.ä. zu veröffentlichen. Das dürfte nämlich gerade nicht von der Zustimmung des Urhebers umfasst sein und dieser hat die Möglichkeit eine Abmahnung zu erteilen. Unter Umständen kann gegen den Schädiger sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden.

Des Weiteren muss natürlich darauf geachtet werden, dass das geteilte Video nicht wiederrum Inhalte enthält, die urheberrechtlich problematisch sind, bspw. Musikuntermalung.

Mehr Infos auch im Video.

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.

Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen.

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