DUH zum Abgasskandal: Verkehrsminister schützt die Diesel-Konzerne!

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Verkehrsminister Scheuer steht im Fokus einer Klage, die von der Deutschen Umwelthilfe wegen der rechtswidrigen Duldung von Millionen Betrugsdieseln erhoben wird. Die DUH wirft dem CSU-Mann vor, als oberster Dienstherr von Kraftfahrtbundesamt und Zulassungsbehörden Fahrzeuge auf deutschen Straßen zu dulden, die bestehende Nox-Grenzwerte um ein bis zu 18-faches überschreiten. Dabei geht es hauptsächlich um Diesel-Fahrzeuge, die durch das „Thermische Fenster“ die Abgasreinigung komplett abschalten in Temperaturbereichen, die insbesondere im Winterhalbjahr Normalzustand sind. Aber auch der CO2-Ausstoß eines Plug-In-Hybrid von Mercedes liegt bis zu 440 Prozent über dem offiziellen Wert.

Rechtsanwalt Andreas Schwering: „Solche Autos hätten niemals zugelassen werden dürfen, mit der Duldung riskiert der Minister sogar gesundheitliche Schäden!“

Das DUH-eigene Emissions-Kontroll-Institut (EKI) hat die für die Begründung der Klage notwendigen Messungen vorgenommen und wissenschaftlich dokumentiert. Dabei wurde immer wieder festgestellt, das mit sinkenden Temperaturen der Nox-Ausstoß deutlich stiegt - und das bei Autos, die offiziell vom Kraftfahrtbundesamt auf die Zulassungsfähigkeit geprüft wurden. Laut DUH weisen Autos, die zweifelsfrei mit unzulässigen Abschaltvorrichtungen arbeiten, von amtlichen Rückrufen oder dem Entzug von Betriebsgenehmigungen verschont werden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hält weiter seine schützende Hand über die mit den Regierungsparteien vielfältig verbundenen und diese zum Teil kontrollierenden Dieselkonzerne. Ich erwarte von einem Bundesverkehrsminister, dass er rechtskräftige Gerichtsurteile respektiert und umsetzt – sei es durch die Anordnung amtlicher Rückrufe zur Beseitigung jeglicher Betrugssoftware bei Dieselfahrzeugen oder durch die vollständige und ungeschwärzte Offenlegung der Dieselgate- und CO2-Betrugs-Akten“. Resch spielt dabei z.B. auf Unterlagen an, die der DUH lange trotz richterlicher Anordnung vorenthalten wurden.

 Wir zitieren aus  DUH-Pressemitteilung: „Sämtliche vom DUH-Abgasinstitut EKI getesteten Euro 5-Modelle verfügen über einen Partikelfilter und nutzen zur Stickoxidminderung das System der Abgasrückführung. Die getesteten Euro 6-Modelle haben zusätzlich entweder einen Speicherkat oder einen SCR-Katalysator. Fahrzeuge wie der Audi 5 3.0 TDI Sportback, der Land Rover Range Rover Evoque eD4 oder der VW T5 2.0 TDI California weisen extrem hohe Grenzwertüberschreitungen auf. Für diese Fahrzeuge ist nach wie vor von Seiten des KBA keine Maßnahme im Sinne eines verbindlichen Rückrufs vorgesehen. Das dem KBA vorgesetzte Bundesverkehrsministerium nimmt die Hersteller nicht in die Pflicht.“

Spitzenreiter bei den Grenzwertüberschreitungen ist  einem Euro 6 Volvo (XC60 D5 AWD) , der bei sinkender Außentemperatur den geltenden NOx-Grenzwert 18,2-fach überschreitet. Auch bei einem untersuchten Mercedes C 220 d zeigt sich eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung, die zu einer 7,8-fachen Grenzwertüberschreitung führt.

Natürlich mit dabei: Autos mit EA288 (Dieselgate 2.0) aus dem VW-Konzern: Ein Skoda Octavia 1.6 TDI überschritt den Grenzwert um das 4,9-fache.

Dass es auch anders geht, zeigen Diesel-Fahrzeuge, die nach Euro 6d zugelassen sind, wie der Volvo V60 D3 oder der Mercedes E 300 de, die mit funktionierender Abgasreinigung die strengen EU-Abgasregeln einhalten können.

                                


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