Durchsetzung eines Anspruchs auf Schadensersatz

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Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Unter Schadensersatz ist der Ausgleich eines materiellen Schadens zu verstehen, der einer Person durch eine andere Person entstanden ist. Ein materieller Schaden ist ein Vermögensschaden, während es sich bei einem Anspruch auf Schmerzensgeld um einen immateriellen, einen Nichtvermögensschaden handelt.   

Der Schadensersatz umfasst neben der Erstattung des Schadens an einer Sache auch beispielsweise Kosten einer Heilbehandlung, des Verdienstausfalls, des Nutzungsausfalls eines Fahrzeugs, des Haushaltsführungsschadens sowie des Erwerbsschadens.


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