E-Mail der Siemens Industry Software GmbH („SISW“) wg. des Vorwurfs unerlaubter Nutzung von Siemens-Software erhalten?

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Wiederholt sind wir in Angelegenheiten gegen die Siemens Industry Software GmbH (SISW) mit der Vertretung beauftragt worden. Wir haben über solche Forderungen bereits 2021 geschrieben, vgl. hier.

Vorab: Sollten Sie auch ein Schreiben der Siemens Industry Software GmbH erhalten haben, melden Sie sich gerne für ein kostenloses Erstgespräch unter unserer Telefonnummer 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de.

Die Angeschriebenen erhalten üblicherweise (d.h. unserer Erfahrung nach) zunächst eine relativ kurze- und vergleichsweise harmlos zu lesende eMail, in welcher der Vorwurf geschildert wird. Das kooperativ formulierte Schreiben schließt mit der „Bitte“, die fragliche Software von den angegebenen Rechnern zu entfernen und die Löschung innerhalb einer kurzen Frist zu bestätigen. Höflich bedankt sich der Unterzeichner für die Mitarbeit des Adressaten.


Vorsicht bei Erhalt einer solchen eMail von SISW

Lassen Sie sich durch den Tonfall der eMail nicht täuschen. Auch wenn dieses erste Anschreiben auf eine kooperative Zusammenarbeit ausgerichtet ist und letztlich eine Gemeinschaftlichkeit dadurch hergestellt wird, dass sicherlich auch der Empfänger kein Interesse daran habe, dass Software auf einem Firmenrechner unerlaubt verwendet werde und zudem die eMail auch mit einem freundlichen Dank endet, handelt es sich doch nur um die Vorbereitung sehr hoher Zahlungsforderungen, die hier bislang zwischen 200.000,00 EUR und gut 900.000,00 EUR lagen. Auf keinen Fall sollten Sie -trotz der kurzen Frist- vorschnell auf die eMail antworten. Insbesondere kann nur angeraten werden, zuvor (!)einen Fachanwalt für Urheberrecht und IT-Recht zur Hilfe zu nehmen, auch wenn dieser Rat nicht altruistisch klingen mag. In einer unserer letzten vergleichbaren Angelegenheiten hatte unser Mandant leider der Gegenseite direkt geantwortet und die Bseitigung der Software bestätigt.

Daraufhin erhielt er ein weiteres Schreiben der Siemens Industry Software GmbH, das allerdings einen wesentlich verbindlicheren Tonfall hatte. Hier wurde vorab  festgestellt, dass auf einem Rechner des Unternehmens offensichtlich eine „Raubkopie“ installiert gewesen und verwendet worden sei. Man bitte zu beachten, dass bereits der Besitz von nicht lizenzierter Software als Straftat gelte. Auch wenn dies so nicht ganz zutrifft, da der bloße Besitz bereits den objektiven Straftatbestand nicht erfüllt, der auf Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung abstellt und zudem für eine Straftat auch der subjektive Tatbestand (Vorsatz) erfüllt sein müsste, zeigt sich hier doch deutlich die vollkommen andere Tonlage. Abgesehen davon schwingt selbstverständlich auch die Drohung einer Strafanzeige samt der möglichen Konsequenzen (wie die Beschlagnahme der Firmenrechner) mit.

Weiter heißt es zwar dann, man wolle die Angelegenheit gerne einvernehmlich klären. Das Angebot einer solchen einvernehmlichen Beendigung wird dann aber unter die Voraussetzung einer Nachlizenzierung der fraglichen Software (je nach den Umständen auch mehrere Lizenzen bzw. unterschiedlicher Software) gestellt.

Tipp: Verhalten nach Erhalt einer solchen eMail von SISW

  • Täuschen Sie sich bei Erhalt der 1. eMail nicht durch das Fehlen weiterer Forderungen und eine vergleichsweise joviale Ansprache. Unserer Erfahrung nach werden mit dem Schreiben hohe Zahlungsforderungen vorbereitet.
  • Die kurze Frist, die Ihnen in der eMail gesetzt wird, sollten Sie unbedingt beachten
  • Vermeiden Sie eigenen Kontakt mit der Gegenseite. Einmal getätigte Äußerungen können nicht rückgängig gemacht werden. Angaben können hier zu einer Beschwer führen.
  • Kontaktieren Sie bestenfalls einen Fachanwalt für Urheberrecht und IT-Recht

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Rufen Sie  uns gerne für ein kostenfreies Rechtsgespräch an unter 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de. Wir haben langjährige Erfahrung im Urheberrecht, das zu unseren Schwerpunkten gehört. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und für IT-Recht besitze ich die für solche Fälle erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Ich freue mich auf Ihren Kontakt.


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