E-Mail von Image Law im Auftrage von Reuters oder APA-DeFacto wegen Urheberverletzung ist kein Fake! Das ist zu tun!

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Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Image Law bzw. der Rechtsanwalt Dr. Peter Richter versenden in den letzten Tagen und Wochen verstärkt E-Mails wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Fotos. Wir informieren, was Betroffene tun können


1. E-Mails von Image Law im Umlauf


Das Wichtigste vorab: Es handelt sich bei den E-Mails von Image Law um keine Abzocke und kein Fake. Wir haben uns bereits mit der Kanzlei Image Law in Kontakt gesetzt und von dort konnte man uns die Echtheit der uns von Betroffenen vorgelegten E-Mails bestätigen.

Die Kanzlei Image Law mahnt seit längerem im Auftrag von Reuters sowie der APA – APA-DeFacto Datenbank & Contentmanagement GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an Bildern / Fotografien ab.

Seit Beginn des Jahres versendet die Kanzlei Image Law für Reuters sowie der APA – APA-DeFacto Datenbank & Contentmanagement GmbH E-Mail wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an Fotos. Erst heute (15.01.2024) wurde mir erneut eine solche E-Mail (Datum vom 05.01.2024) von einem betroffenen zur Prüfung vorgelegt.

Die E-Mail beinhaltet nach meiner bisherigen Erfahrung im Betreff eine sog. „Referenz“, also das Aktenzeichen bei Image Law. Zudem ist der E-Mail im Anhang ein Bildschirmausdruck beigefügt, der das betreffende Foto zeigt, an welchem angeblich die betreffenden Urheberrechte verletzt worden sein sollen.


2. Was fordert die Kanzlei Image Law in der E-Mail?


Image Law verlangt für die AFP/Reuters, dass der Empfänger:

- mitteilt, ob eine gültige Lizenz für das beanstandete Foto besteht

- einen Nachweis für diese Lizenz (sofern vorhanden)

- die Aufforderung Schadensersatz zu zahlen unter Fristsetzung (sofern keine Lizenz vorliegt)



3. E-Mail oder Abmahnung von Image Law erhalten, was jetzt?


Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren, denn vorschnelles Handeln ist bei einer Image Law - Abmahnung und auch bei der E-Mail-Variante nicht hilfreich, sondern bewirkt oft nur das Gegenteil. Wichtig ist es, die Fristen einzuhalten. Zahlen Sie aber nicht anstandslos und schon gar nicht ohne anwaltliche Prüfung die geforderten Kosten.

Bei der individuellen Prüfung Ihrer Situation können wir Ihnen gerne Ihre Handlungsalternativen aufzeigen. Sollten Sie beispielsweise eine gültige Lizenz für die beanstandeten Fotos haben, bräuchten Sie unter Umstanden nichts an die Gegenseite zu zahlen. Aber auch dann wäre es wichtig mit Image Law in Kontakt zu treten und das Vorliegen einer Lizenz zu kommunizieren.

Des Weiteren kann ein spezialisierter Anwalt auch die Kosten für Sie minimieren, sofern leide eine Urheberrechtsverletzung vorliegen sollte. Gerne helfe auch ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht weiter.

Wir haben bereits seit mehreren Jahren Erfahrung mit Image Law und vertreten regelmäßig Mandanten gegen deren Mandanten, sodass wir genau einschätzen können, was im konkreten Fall zu tun ist, um das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis für Sie zu erzielen. Es ist uns auch schon in mehreren Fällen gelungen, die Forderung von Image Law vollständig abzuwehren.


4. Falls Vorwürfe berechtigt sind sollte über Einigung nachgedacht werden


Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite ein gutes Stück unter dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben bzw. der E-Mail von Image Law von Ihnen gefordert wird. Zudem können wir die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden.


5. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnung oder E-Mail-Anfrage von Image Law:

Nehmen Sie keinen Kontakt zu Image Law auf!

  • Zahlen Sie nicht vorschnell die geforderten Kosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung!
  • Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla (0471/438 99 88 - 0)

Wenn Sie auch eine Abmahnung oder E-Mail-Aufforderung von Image Law für AFP oder Reuters wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoß an Lichtbildern bzw. Fotos erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.

Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter. Gerne vertreten wir Sie dabei zu unseren kostengünstigen Festpreisen.


6. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (bitte rufen Sie an unter 0471/483 99 88 - 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung bzw. die E-Mail von Image Law per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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