EA 897 und EA 896: OLG Karlsruhe mit Hinweisbeschluss am 22.08.2019

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Das OLG Karlsruhe hat mit Beschlüssen vom 22.08.2019 (17 U 257/18 und 17 U 294/18) die Beweiserhebung zu 3,0-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 897 und EA 896 (Euro 5 Norm) angeordnet, um feststellen zu lassen, ob diese mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind.

Sollte sich dies heraus stellen, hafte VW nach § 826 BGB, auch wenn VW weder Hersteller der betroffenen Fahrzeuge noch der Motoren sei.

Auch diese Motoren rücken damit verstärkt in den Abgasskandal. Wir hatten dazu bereits hier und hier berichtet.

Hinsichtlich der unstreitigen Thermofenster sieht das OLG Karlsruhe diese ebenfalls als unzulässig, wenn VW dazu nicht darlegt und beweist, weshalb diese notwendig seien.

Insoweit erhält VW Gelegenheit, seinen Vortrag nachzubessern.

Wir bieten hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung. In diesem Kontext können dann auch mögliche Alternativen (etwa Widerruf beim finanzierten Autokauf) oder andere erwogen werden. Ebenso kann erwogen werden, aus der laufenden Musterfeststellungsklage noch auszusteigen, soweit es um die bekannten EA 189 Motoren geht, und die Ansprüche lieber individuell zu verfolgen.

Dabei können auch Ansprüche bei anderen Herstellern aus dem VW-Konzern geltend gemacht werden und eine etwaig noch laufende Finanzierung ist ohne Belang.

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen insbesondere an den Landgerichten Gießen, Frankfurt, Limburg, Hanau, Marburg, Wiesbaden und Mannheim. 

Gerade jetzt sollte die Möglichkeit des Ausstiegs aus der Musterfeststellungsklage noch geprüft werden.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

RA Koch ist zudem Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal (www.ig-dieselskandal.de).

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 



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