EA288-Motor: VW T6 in Dieselskandal verwickelt – was für Bulli-Fahrer jetzt wichtig wird

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Bulli-Fahrer bleiben nicht verschont: Auch der VW T6 ist in den Dieselskandal verwickelt. Erst kürzlich wieder wurde der Volkswagen-Konzern zu Schadensersatz und Rücknahme eines T6-Bullis verurteilt (LG Hagen, Az.: 3 O 134/19). In dem Fahrzeug ist der VW-Motorentyp EA288 zu finden, der angeblich »saubere« Nachfolger des viel verbauten EA189, der vor fünf Jahren den Abgasskandal um VW ausgelöst hatte. Auch der EA288 steht seit Längerem im Verdacht, Abgaswerte durch illegale Abschalteinrichtungen zu manipulieren. 

EA288-Motor: Zweite Welle im Dieselskandal – VW T6 betroffen 

Die erste Welle des Dieselabgasskandals drehte sich vornehmlich um den EA189-Motor aus dem Hause Volkswagen. In diesem Fall hatte der BGH im Mai 2020 in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass VW wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist. Der Konzern hatte hier quasi zugegeben, bei den Abgaswerten geschummelt zu haben. Nun aber steht offenbar die zweite Welle rund um den EA288-Motor an.

»Thermofenster« im Fokus 

Beim diesem Motorentyp, der unter anderem im VW T6 Bulli verbaut ist, sieht die Sache jedoch etwas komplizierter aus: VW behauptet bis heute, keine illegalen Abschalteinrichtungen bei diesem Motorentyp zu verwenden. Der Konzern gibt zwar zu, dass darin ein sogenanntes »Thermofenster« zum Einsatz kommt, dass dieses aber dem Motorschutz diene. Dieser Begriff ist jedoch völlig verharmlosend, handelt es sich hier doch in Wirklichkeit um eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung. Als »Thermofenster« bezeichnen die Hersteller den Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung des Motors optimal arbeitet. Dieser liegt – je nach Fahrzeug – etwa zwischen 15 und 30 Grad Celsius. Ist es wärmer oder kälter als der genannte Temperaturbereich, wird die Abgasreinigung laut Hersteller zum Schutz des Motors gedrosselt oder ganz abgeschaltet. 

Abgaswerte teilweise weit überschritten 

Allerdings war es 2019 in Deutschland so, dass die durchschnittliche Temperatur in nur drei Monaten des Jahres über 15 Grad Celsius lag. Das bedeutet also, dass die gewünschten Ergebnisse der Abgasrückführung neun Monate des Jahres nicht vorlagen. In diesen Monaten wurden die Grenzwerte der Stickoxid-Emissionen teilweise weit überschritten. 

Auffällig ist, dass auf den Prüfständen, wo die Emissionsausstöße gemessen werden, Temperaturen von über 20 Grad vorherrschen. Somit werden also unter Prüfbedingungen die gesetzlich festgelegten Grenzwerte beim Schadstoffausstoß eingehalten. Unterm Strich bedeutet dies, dass die Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand die Grenzwerte einhalten, im Straßenverkehr die meiste Zeit des Jahres aber nicht. 

EA288-Motor: Zykluserkennung? 

Neben dem Thermofenster drehen sich die Manipulationsvorwürfe beim EA288-Motor unter anderem auch um die sogenannte Zykluserkennung. Im September 2019 wurden dem Südwest-Rundfunk VW-interne Dokumente zugespielt, die belegen, dass die Motorsteuerung erkennen kann, ob sich das Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand in einem bestimmten Prüfzyklus befindet. Die Zykluserkennung könnte somit genutzt werden, um den Abgasausstoß auf einen Testbetrieb hin zu optimieren. 

Urteil: VW muss T6 Bulli zurücknehmen 

Mittlerweile haben zahlreiche deutsche Gerichte geurteilt, dass diese Abschalteinrichtungen beim EA288-Motor unzulässig sind. Wie bereits oben erwähnt, ging es vor wenigen Monaten vor dem Landgericht Hagen um einen VW T6 mit EA288-Motor. VW wurde verurteilt, das Fahrzeug zurückzunehmen und dem Kläger Schadensersatz abzüglich eines Nutzungsentgelts zu zahlen (Az.: 3 O 134/19). 

Immer mehr verbraucherfreundliche Urteile

Weitere Beispiele für verbraucherfreundliche EA288-Urteile sind Verfahren am LG München (Az.: 3 O 4218/20, VW T6 Transporter Kombi 2,0 TDI), am LG Duisburg (Az.: 1 O 231/18, VW Golf VII 1,6 Liter TDI), am LG Regensburg (Az.: 73 O 1181/19, VW Golf VII), am LG Offenburg (Az.: 3 O 38/18, Audi A3) oder am LG Darmstadt (Az.: 13 O 88/20, Skoda Octavia). Der EA288 ist nahezu in jedem Dieselfahrzeug von VW, Audi, Skoda und Seat als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit 2014 zu finden. Allein in Deutschland gibt es etwa drei Millionen Fahrzeuge mit EA288-Motor. 

»Klagen lohnen sich nicht«? – von wegen!

Dass sich die Urteile in Sachen EA288 gegen VW zurzeit mehren, dürfte dem Konzern einen Strich durch seine aktuelle Werbekampagne machen. Unter dem Titel „Warum sich EA288 Klagen nicht lohnen« versucht VW auf eher plumpe Weise, seine Kunden von weiteren Klagen abzuhalten. In der Kampagne heißt es fälschlicherweise, Klagen gingen »zu 99 Prozent verloren«, es gäbe »keinen Anspruch auf Schadensersatz«.  

Verbraucherschützer: Nicht von VW verunsichern lassen! 

Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Der Wolfsburger Autobauer spricht in der Kampagne davon, dass die bisherigen Urteile gegen VW nur durch ‘prozessuale Fehler von Volkswagen’ zustande gekommen seien. Interessant ist in diesem Punkt, dass es bei diesen besagten Fehlern immer nur um eines ging: dass VW der Aufforderung des Gerichts, die Notwendigkeit der Abschalteinrichtungen darzulegen, nicht nachgekommen ist. Die geschädigten Kunden sollten sich von der Kampagne nicht verunsichern lassen, denn die Zunahme an Urteilen gegen VW spricht eine deutliche Sprache.« 

Aktuelle Urteile zeigen: Chancen für Bulli-Fahrer stehen sehr gut

Dreschhoff rät Besitzern eines VW Bulli zur Prüfung, ob ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. »Die Kunden haben viel Geld für ein mangelbehaftetes Fahrzeug bezahlt. Der T6 pustet definitiv viel mehr Dreck in die Luft als von VW angegeben. Den geschädigten Fahrzeugbesitzern droht enormer Wertverlust und sogar die Stilllegung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Wir als Verbraucherkanzlei raten definitiv zur Prüfung, denn viele Bulli-Fahrer wissen gar nicht, dass in ihrem Fahrzeug ein EA288-Motor verbaut ist. Wie man an den aktuellen Urteilen stehen kann, stehen die Chancen, in diesem Fall gegen Volkswagen erfolgreich vorzugehen, zurzeit sehr gut.« 

Handeln Sie jetzt!

Fahren Sie einen VW T6 Bulli und sind sich unsicher, ob Sie vom Dieselskandal betroffen sind? Auf www.diesel-gate.com können Sie bequem von zu Hause aus und völlig unverbindlich prüfen, ob Sie zu den geschädigten Dieselkunden gehören. Wir beraten Sie auch gern in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihren Möglichkeiten. Gern sind wir auch telefonisch für Sie da unter 030 / 22 01 23 80, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark! 



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