EA898 im Porsche Cayenne 4,2 TDI - Audi kassiert im Abgasskandal Klatsche vor dem OLG

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8 Zylinder, 4,2 Liter Hubraum, PS ohne Ende – ein Traumwagen: Der Porsche Cayenne S 4,2 TDI mit EA898-Motor ist schon ein Hinkucker. Kaum ein serienmäßiges Auto kann mit so viel Drehmoment aufwarten. Aber kann so ein Muskelpaket auch die strengen Umweltrichtlinien einhalten? Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat nun festgestellt, dass dies dem 8-Zylinder-Cayenne nicht gelingt und hat dem Besitzer Schadenersatz zugesprochen. Zahlen muss AUDI als verklagter Hersteller des Motors. Die verwendete Abschaltvorrichtung diene allein dem Zweck, auf dem Prüfstand akzeptable Werte zu erreichen. Die Verwendung sei eine Schädigung - sittenwidrig und zudem vorsätzlich.

Zum Aktenzeichen 1 U 119/19 fand das Gericht klare Worte. Die Motorsteuerung des Porsche Cayenne S Diesel diene im Bereich der Abgasbearbeitung dem Ziel, die Emissionswerte auf dem Prüfstand niedrig zu halten und die Abgasreinigung im Realbetrieb herunterzusteuern oder sogar abzuschalten, damit der Motor nicht an Dynamik und Drehmoment verliert.

Der klagende Porsche-Fahrer kann das Auto zurückgeben. Von den 116.000 Euro Einkaufspreis bleibt nach Abzug der Nutzungsentschädigung und zuzüglich Steuern noch 82.500 Euro Schadenersatz übrig. Insgesamt hatte das Auto zum Termin der Urteilsverkündung einen Kilometerstand von rund 90.000 Kilometern.

Das Gericht konnte sich bei der Urteilsbegründung auf den verpflichtenden Rückruf stützen. Insgesamt waren im Mai 2018 rund 60.000 Cayenne und Macan wegen Unzulässigkeiten im Emissionssystem zurückgerufen worden. Dadurch wurde ein gravierender Mangel bekannt, denn dem Auto droht der Entzug der Zulassung, falls das Update nicht durchgeführt würde.

Rechtsanwalt Schwering: „Dieser großen Rückrufaktion folgten weitere verpflichtende Rückrufe, sodass man heut davon ausgehen kann, dass alle Porsche Diesel in den Schadstoffklassen 5 und 6 direkt vom Dieselskandal betroffen sind. Das OLG-Urteil dient dem Verbraucherschutz, denn bislang konnten viele obergerichtliche Entscheidungen durch die Vergleichsbereitschaft Porsches verhindert werden".

Zur Verteidigung hatte AUDI nicht viel mehr vorgetragen, als dass man nicht Hersteller des Autos sei und auch nicht Ansprechpartner für die Rückrufe. Mit den Rückrufen habe man nichts zu tun.

Diese Argumentation kam aber vor Gericht nicht gut an. Die Hintergründe des Rückrufes und die Informationen darüber hätten auch Audi bekannt sein müssen – hieß es mit Hinweis auf die sicherlich vorhandenen Beziehungen und den Informationsaustausch der beiden VW-Schwestern. Außerdem reiche ein bloßes Bestreiten der schädigenden Absicht nicht aus. Dem Verbraucher sei es nicht zuzumuten, die komplexen Sachverhalte einer Softwaremanipulation als Beweis anzuführen. Die Darstellungslast liege demnach bei der Beklagten – also bei AUDI.

 


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