Audi-Abgasskandal: Wieder Schadenersatz für Porsche Cayenne

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem geschädigten Verbraucher wegen Dieselmanipulationen an seinem Porsche Cayenne und damit vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mehr als 75.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Immer wieder kommt es zu Verurteilungen im Dieselabgasskandal wegen Manipulationen an Premiumfahrzeugen wie dem SUV Cayenne der Porsche AG. Für die geschädigten Verbraucher geht es dann regelmäßig im viel Geld. Und die Gerichte zeigen, dass sie geschädigten Verbrauchern diese hohen Summen als Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung regelmäßig zusprechen.

Aktuelles Beispiel: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Audi AG verurteilt, an die Klägerin 75.034,49 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. Februar 2019 zahlen (Urteil vom 9.12.2021, Az.: I-6 U 23/20 zu Az.: 3 O 426/18 Landgericht Wuppertal). Streitgegenständlich war ein am 11. Mai 2016 neu erworbener Porsche Cayenne mit einem Dreiliter-Dieselmotor mit sechs Zylindern und der Abgasnorm Euro 6 (Motorgruppe EA897).

„Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgt den Argumenten des Landgerichts Wuppertal, das in erster Instanz die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Porsche AG bereits festgestellt hat. Unter anderem fokussiert das Oberlandesgericht Düsseldorf auf die sogenannte Strategie A. Bei der Strategie A handelt es sich um die sogenannte Aufheizstrategie. Diese springt im Wesentlichen nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des Neuen Europäischen Fahrzyklus' NEFZ an, wird aber im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert. Dadurch wird das Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Das Gericht betont: „Es ist daher davon auszugehen, dass die Motorsteuerung im Fahrzeug der Klägerin so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgaswerte fast ausschließlich auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb aber überschritten wurden. Damit aber ist vorliegend eine mit der Täuschung bei den sogenannten EA189-Fällen vergleichbare Situation gegeben.“

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung hat vor einigen Monaten in einem Sensationsurteil gegen die Audi AG Schadenersatz über dem Kaufpreis eines Porsche Cayenne S Diesel mit dem Dieselmotor EA898 und der Abgasnorm Euro 5 erstritten. Zudem hatte das Gericht die Gesamtlaufleistung auf 400.000 Kilometer festgelegt. Das Landgericht Bonn (Az.: 1 O 359/20) hatte die Audi AG verurteilt, an den Kläger 123.788,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen. Und vor dem Oberlandesgericht Celle hat Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung einem Beweisbeschluss zu einem Porsche Cayenne S Diesel 4.2 TDI erwirkt. „In dem Zusammenhang stellt das Oberlandesgericht Celle einige wesentliche Fragen an das Kraftfahrt-Bundesamt. Unter anderem geht es darum, ob der streitgegenständliche Porsche Cayenne nach Abschluss des ursprünglichen EG-Typengenehmigungsverfahrens vom KBA auf das eventuelle Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung überprüft worden ist und wenn ja, mit welchem Ergebnis“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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