ebay-Abmahnung der Kanzlei Riegger Rechtsanwälte für Steffen Rücker (falsche Widerrufsbelehrung)

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Riegger Rechtsanwälte aus Ludwigsburg verschickt aktuell im Auftrag des Herrn Steffen Rücker wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Gerügt wird die Nutzung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Betroffen sind ebay-Händler. Die Kanzlei Riegger Rechtsanwälte fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnkosten.

Grundsätzlich ist es richtig, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nach der Rechtsprechung einen Wettbewerbsverstoß darstellt, der abgemahnt werden darf. Bei einer berechtigten Abmahnung dürfen zudem die Rechtsanwaltskosten der Abmahnung von dem Abgemahnten verlangt werden. Hier ist allerdings fraglich, welche Höhe angemessen ist.

Ferner können wir nur davor warnen, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Oftmals enthalten vorformulierte Unterlassungserklärungen Klauseln, die viel zu weit gefasst sind. Man muss sich immer vor Augen führen, dass eine Unterlassungserklärung grundsätzlich 30 Jahre gilt. Verstößt man gegen die Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe fällig, die oftmals im Bereich von tausenden Euro liegt. Angesichts der Tatsache, dass sich die Anforderungen an Widerrufsbelehrungen nahezu jährlich ändern, ist die Gefahr, dass versehentlich gegen eine Unterlassungserklärung, die zu weit gefasst ist, verstoßen wird, relativ hoch. Daher sollte eine Unterlassungserklärung stets von einem Profi formuliert werden.

Ferner sollten Sie Ihre AGB und Ihre Widerrufsbelehrung professionell überarbeiten lassen, damit keine Folgeabmahnungen drohen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gäßler vertreten eine große Vielzahl von Online-Händlern und bieten die Verteidigung gegen Abmahnungen nebst Erstellen von AGBs zu fairen Festpreisen an. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns jederzeit gerne telefonisch erreichen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Obladen

Beiträge zum Thema