EGMR urteilt zu Verpixelung von Polizisten in Medien zugunsten Bild-Redaktion

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Medien dürfen über Polizeigewalt unverpixelt berichten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nach einer intensiven Debatte über Polizeigewalt entschieden, dass Bild.de nicht verpflichtet ist, Polizisten im Dienst zu verpixeln. Die pauschale Forderung, Polizisten generell zu anonymisieren, geht laut EGMR zu weit. In einem Fall zeigte Bild.de im Jahr 2013 unverpixelte Aufnahmen eines Polizisten im Zusammenhang mit Polizeigewalt. Deutsche Gerichte untersagten die Verbreitung. Doch der EGMR hat nun im Sinne von Bild.de entschieden.

Bild.de veröffentlichte Aufnahmen einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen einem Mann und Polizeibeamten in einem Bremer Club. Die Bild argumentierte, dass die Polizisten eklatante Gewalt angewandt hätten. Die Berichterstattung von Bild.de beinhaltete Videoaufnahmen aus der Überwachungskamera des Clubs. Bild.de veröffentlichte die Aufnahmen von den Polizisten ohne Verpixelung. Dies führte zu einem Rechtsstreit. Denn ein betroffener Polizist erwirkte einen Unterlassungs-Titel gegen Bild.de vor deutschen Gerichten. Der EGMR hat jedoch in einem Urteil vom 31. Oktober 2023 (9602/18) entschieden, dass diese gerichtlichen Verbote die Meinungsfreiheit von Bild.de verletzen.

Deutsche Gerichte hatten zuvor argumentiert, dass die Veröffentlichung der unverpixelten Aufnahmen das Persönlichkeitsrecht des Polizisten verletze. Das Landgericht Oldenburg sprach dem Polizisten den Unterlassungs-Anspruch zu, basierend auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, darunter das Kunsturheber-Gesetz. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte das Verbot in der Berufung und betonte die Unausgewogenheit der Bild.de-Berichterstattung.

Der EGMR argumentierte in seinem Urteil, dass die deutschen Gerichte die Meinungsfreiheit von Bild.de nicht ausreichend berücksichtigt hätten. Insbesondere kritisierte er, dass die Gerichte das Verbot generell und unabhängig vom Kontext der Berichterstattung erteilten. Der EGMR sah darin eine Bedrohung für die Berichterstattung über Polizei-Verhalten im Allgemeinen. Er ging ferner davon aus, dass die Urteile womöglich zu einem generellen Verbot jeglicher unverpixelten Bilder von Polizeibeamten führen.

Die Entscheidung des EGMR bedeutet, dass Deutschland der Bild GmbH & Co. KG 12.000 Euro der geforderten 20.000 Euro als Prozesskosten-Ersatz zahlen muss. Das Urteil wird drei Monate nach Entscheidungsdatum gemäß Art. 44 der Europäischen Menschenrechts-Konvention gültig, sofern kein Antrag auf Verweisung an die Große Kammer erfolgt.


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Stichworte: Zivilrecht, Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Öffentliches Recht, Datenschutzrecht, Meinungsfreiheit , Persönlichkeitsrecht

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